Überblick

Staub ist vor allem ein gefahrstoffrelevantes Thema. Freigesetzter Staub kann ein gefährlicher Stoff nach § 3 GefStoffV sein. Er kann z. B. giftig, gesundheitsschädlich, sensibilisierend, krebserzeugend sein. Staub kann auch ein explosionsfähiger Stoff oder ein Stoff sein, dem ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) zugewiesen wurde. Die Problematik Staub wird vorrangig hinsichtlich des Aufnahmepfades Einatmen betrachtet. Probleme können sich auch beim Verschlucken, durch Angreifen der Haut bzw. durch Eindringen in die Haut ergeben.

Staub auf Baustellen tritt in verschiedener Gestalt auf, u. a. als

  • mineralischer Mischstaub, der auch Quarz enthalten kann,
  • Holzstaub,
  • Metallstaub,
  • Asbeststaub,
  • künstliche Mineralfasern,
  • Asphaltstaub.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Anhang I Nummer 2 GefStoffV enthält besondere Vorschriften für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber allen alveolengängigen und einatembaren Stäuben.
  • TRGS 400 beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
  • TRGS 402 ist anzuwenden beim Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei inhalativer Exposition und formuliert Anforderungen an Messmethoden und Messstellen.
  • TRGS 500 konkretisiert die GefStoffV bei inhalativen, oralen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefahren und beschreibt die Umsetzung des sog. "STOP-Prinzips".
  • TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung.
  • TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
  • TRGS 553 gilt für Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz, bei denen Holzstaub entsteht.
  • TRGS 559 gilt für Tätigkeiten, bei denen quarzhaltiger Staub auftreten kann.
  • TRGS 900 enthält Arbeitsplatzgrenzwerte für zahlreiche Stoffe.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge