Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Bei Einhalten des AGW sind akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten. AGW sind Schichtmittelwerte unter Annahme einer täglich 8-stündigen Exposition bei Tätigwerden an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit.

Die Ermittlung (ob mit oder ohne Messung) und Bewertung der Staubkonzentrationen in der Luft des Arbeitsbereichs erfolgt gemäß TRGS 402. Die AGW selbst sind in der TRGS 900 für eine Vielzahl von Stoffen aufgeführt.

Der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) ist ein spezieller AGW für schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube, die nicht anderweitig reguliert sind und für Mischstäube. Er gilt nicht für ultrafeine Stäube, für Stäube mit spezifischer Toxizität, für lösliche Stoffe, Lackaerosole und grobdisperse Partikelfraktionen. Diese haben ggf. eigene AGW.

Der AGW für die Luft im Arbeitsbereich beträgt für

  • die A-Staubfraktion 1,25 mg/m³ (bei einer mittleren Dichte von 2,5 g/cm³) und
  • die E-Staubfraktion 10 mg/m³ (ohne Bezug zur Dichte).

Auf Baustellen werden bei vielen Tätigkeiten Stäube erzeugt. I. d. R. handelt es sich um mineralischen Mischstaub, z. B. aus Sand, Kalk, Gips, Zement oder Beton. Darin enthalten ist erfahrungsgemäß auch Quarzfeinstaub. Der Anteil kann sehr unterschiedlich sein und ist u. a. vom bearbeiteten Material abhängig.

Ein AGW für Quarz besteht nicht, vielmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits 2016 einen Beurteilungsmaßstab zu Quarz (A-Staub) von 50 μg/m³ bekannt gegeben. Der Beurteilungsmaßstab ist bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten.

Der Beurteilungsmaßstab für Quarz ist in der TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub" beschrieben. Diese TRGS hat die TRGS 559 "Mineralischer Staub" ersetzt.

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