Erdbaumaschinen sind mobile und kraftbetriebene, i. d. R. (mit Raupenketten oder Rädern) selbstfahrende Arbeitsmittel, wie z. B. Bagger, Lader (Radlader, Baggerlader, Laderaupe, Schwenklader), Lkw, SKW (Muldenkipper, Dumper), Schürfgeräte (Scraper), Planiergeräte (Planierraupen, Grader), Walzen, Rohrverleger (Pipelayer) oder Spezialmaschinen (Horizontal- und Tiefbohrgeräte, Grabenfräsen, Grabenpflug, Verfüllschnecken). Die verschiedenartigen Erdbaumaschinen erfüllen ein breites Spektrum von Aufgaben. Sie können z. B. Erdreich, Gestein, Fundamente und andere Materialien lösen, aufnehmen, transportieren, abkippen, planieren, verdichten, Rohrstränge verlegen usw. Diverse Erdbaumaschinen haben Anbaugeräte, wie Anbaubagger an Lader, Bohreinrichtungen, Rohrlegeeinrichtungen, Rammeinrichtungen, Zertrümmerungseinrichtungen, Verdichtungseinrichtungen, Aufreißer, Arbeitsplattformen.

 
Wichtig

Auswahl von Arbeitsmitteln

Die Auswahl von Arbeitsmitteln für die vorgesehene Verwendung muss die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten. Nachträgliche Korrekturen mittels Maßnahmen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können eine falsche Auswahl kaum oder nur mit hohem Aufwand kompensieren. Die Folge können erhöhte Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten sein.

Die Beschaffung von Erdbaumaschinen, der Beschaffungsprozess, ist verortet an der Schnittstelle zwischen dem Bereitstellen auf dem Markt und dem Verwenden. Für den Arbeitgeber ist es hilfreich, die Pflichten der Hersteller zu kennen. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsmittel neu oder gebraucht gekauft oder angemietet bzw. geleast werden.

Zentrale Vorschrift für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ist das ProdSG. Spezialrechtlich gilt die Maschinenverordnung, die inhaltlich auf die EG-Maschinenrichtlinie verweist. Auch wenn die Erdbaumaschine eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung/einen Konformitätsnachweis besitzt, sind gleichwohl die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für das sichere Verwenden zu ermitteln, zu beurteilen und festzulegen.

Sinnvoll ist es daher, die Gefährdungsbeurteilung parallel zum Start des Beschaffungsprozesses zu starten. Der Beschaffungsprozess beginnt mit der Bedarfsermittlung und endet mit dem Zur-Verfügung-Stellen des funktionstüchtigen Arbeitsmittels.

 
Wichtig

Eigenherstellung

Stellt der Arbeitgeber Arbeitsmittel für die Verwendung im eigenen Betrieb selbst her, wird er zum Hersteller und übernimmt die Verantwortung. Diese Arbeitsmittel müssen die Anforderungen der BetrSichV und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien erfüllen.

Die Änderung oder der Umbau von im Bestand des Arbeitgebers befindlichen Arbeitsmitteln dürfte des Öfteren bei Erdbaumaschinen und dabei mehr noch an ihren Anbaugeräten vorkommen. Hier ist zu beachten, dass der Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 5 BetrSichV feststellen muss, ob dabei Herstellerpflichten zu beachten sind. Das wäre bei einer wesentlichen Veränderung des Arbeitsmittels der Fall.

Der Stand der Technik bei Arbeitsmitteln ist einem stetigen Wandel unterworfen. Die Hersteller sind bestrebt, dem Kunden ein den modernen Anforderungen entsprechendes Produkt anzubieten. Stichworte sind Qualität, Leistungsfähigkeit, Genauigkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Energieeffizienz, ebenso die Produktergonomie. Durch den Einbau moderner Sensoren werden die Maschinen intelligenter und erlauben eine vereinfachte Steuerung.

Die Verwender von Arbeitsmitteln haben eine gute Ausgangsposition, um bei der Auswahl der Maschinen die Hersteller und Typen zu bevorzugen, die hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Ergonomie das optimale Produkt für die vorgesehenen Arbeitsaufgaben und Einsatzbereiche bereithalten. Das gilt sowohl beim Kauf einer Maschine als auch bei der Anmietung. Nicht nur die Maschine selbst ist dabei ausschlaggebend, sondern auch ihre Anbaugeräte einschließlich der Ausstattung mit effizienten und sicheren Schnellwechselsystemen.

Kriterien bei der Auswahl von geeigneten Erdbaumaschinen sind z. B.:

  • CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung in der Sprache des Anwenders, Funktions- und Einsatzbeschreibung,
  • eine für die Anwendungszwecke passende Dimensionierung der Maschine,
  • die Ausstattung des Arbeitsplatzes Fahrerkabine, z. B. Sichtfeld, Bedienelemente, Klimaanlage, ausreichend Bewegungsraum, ergonomischer Sitz (einstellbar, schwingungsmindernd gefedert und gedämpft), Sicherheitsgurt, geringe Vibrationen, lärmarm (blauer Engel), rutschsicherer Ein- und Ausstieg,
  • gute Zugänglichkeit bei Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten,
  • gute Energieeffizienz,
  • geringe Emissionen, Dieselpartikelfilter (DPF), Katalysatoren,
  • Überrollschutz (ROPS), Umkippschutz (TOPS), Schutzaufbauten (FOPS),
  • Computersteuerung mit Laser und Ultraschall, selbstständige Messungen, Richtungs- und Höhensteuerung per GPS.

Erdbaumaschinen mit einer Eigenmasse ≥ 4,5 t müssen über eine Fahrerkabine verfügen. Zum Schutz vor Verletzungen durch Umk...

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