Zusammenfassung

 
Überblick

Erdbaumaschinen sind auf Baustellen nicht wegzudenken. Sie kommen vom Beginn bis zum Ende jeder Baumaßnahme zum Einsatz: von der Baufeldberäumung über den Baugrubenaushub bis hin zu Verfüllarbeiten und den abschließenden gärtnerischen Tätigkeiten. Einen noch prägenderen Stellenwert haben Erdbaumaschinen bei reinen Erdbauvorhaben des Straßenbaus, Bahnbaus, Deponiebaus usw. Überall kommen seit Jahrzehnten leistungsstarke Maschinen zum Einsatz, die Baumaßnahmen erst wirtschaftlich machen, den Menschen mit seinen begrenzten physischen Möglichkeiten entlasten und ihm dabei die Steuerung der Maschine zugestehen. Die Bedienung der Erdbaumaschinen jedweder Größe erfordert Geschick und Konzentration, um die anstehenden Aufgaben qualitätsgerecht, aber auch sicher durchzuführen. Weil der Arbeitsplatz in der Fahrerkabine ein dauerhafter Sitzarbeitsplatz ist, sind die Anforderungen der Ergonomie besonders zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 Beschaffen von Erdbaumaschinen

Erdbaumaschinen sind mobile und kraftbetriebene, i. d. R. (mit Raupenketten oder Rädern) selbstfahrende Arbeitsmittel, wie z. B. Bagger, Lader (Radlader, Baggerlader, Laderaupe, Schwenklader), Lkw, SKW (Muldenkipper, Dumper), Schürfgeräte (Scraper), Planiergeräte (Planierraupen, Grader), Walzen, Rohrverleger (Pipelayer) oder Spezialmaschinen (Horizontal- und Tiefbohrgeräte, Grabenfräsen, Grabenpflug, Verfüllschnecken). Die verschiedenartigen Erdbaumaschinen erfüllen ein breites Spektrum von Aufgaben. Sie können z. B. Erdreich, Gestein, Fundamente und andere Materialien lösen, aufnehmen, transportieren, abkippen, planieren, verdichten, Rohrstränge verlegen usw. Diverse Erdbaumaschinen haben Anbaugeräte, wie Anbaubagger an Lader, Bohreinrichtungen, Rohrlegeeinrichtungen, Rammeinrichtungen, Zertrümmerungseinrichtungen, Verdichtungseinrichtungen, Aufreißer, Arbeitsplattformen.

 
Wichtig

Auswahl von Arbeitsmitteln

Die Auswahl von Arbeitsmitteln für die vorgesehene Verwendung muss die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten. Nachträgliche Korrekturen mittels Maßnahmen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können eine falsche Auswahl kaum oder nur mit hohem Aufwand kompensieren. Die Folge können erhöhte Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten sein.

Die Beschaffung von Erdbaumaschinen, der Beschaffungsprozess, ist verortet an der Schnittstelle zwischen dem Bereitstellen auf dem Markt und dem Verwenden. Für den Arbeitgeber ist es hilfreich, die Pflichten der Hersteller zu kennen. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsmittel neu oder gebraucht gekauft oder angemietet bzw. geleast werden.

Zentrale Vorschrift für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ist das ProdSG. Spezialrechtlich gilt die Maschinenverordnung, die inhaltlich auf die EG-Maschinenrichtlinie verweist. Auch wenn die Erdbaumaschine eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung/einen Konformitätsnachweis besitzt, sind gleichwohl die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für das sichere Verwenden zu ermitteln, zu beurteilen und festzulegen.

Sinnvoll ist es daher, die Gefährdungsbeurteilung parallel zum Start des Beschaffungsprozesses zu starten. Der Beschaffungsprozess beginnt mit der Bedarfsermittlung und endet mit dem Zur-Verfügung-Stellen des funktionstüchtigen Arbeitsmittels.

 
Wichtig

Eigenherstellung

Stellt der Arbeitgeber Arbeitsmittel für die Verwendung im eigenen Betrieb selbst her, wird er zum Hersteller und übernimmt die Verantwortung. Diese Arbeitsmittel müssen die Anforderungen der BetrSichV und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien erfüllen.

Die Änderung oder der Umbau von im Bestand des Arbeitgebers befindlichen Arbeitsmitteln dürfte des Öfteren bei Erdbaumaschinen und dabei mehr noch an ihren Anbaugeräten vorkommen. Hier ist zu beachten, dass der Ar...

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