Die Benutzung von Steigeisengängen erfolgt je nach Einsatzgebiet durch entsprechend in Nutzung und Rettung qualifizierte Personen, die insbesondere bei Vorhandensein von PSA gegen Absturz in regelmäßigen Abständen hierüber unterwiesen werden müssen. Dazu gehören auch regelmäßig durchgeführte Rettungsübungen. Einzelheiten enthalten z. B. die entsprechenden Schriften der UV-Träger, wie die DGUV-R 113-004, DGUV-R-103-008, DGUV-R-114-004, DGUV-R-112-198, DGUV-R-112-199.

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