Das Ziel des Scalings ist die einfache Überprüfung, ob eine eigene Verwendung von Stoffen bzw. Gemischen sicher ist, auch wenn einzelne Verwendungsbedingungen von den Angaben im Expositionsszenario abweichen. Scaling soll damit zum einen sicherstellen, dass es bei den eigenen Verwendungen nicht zu problematischen Belastungen von Mensch und Umwelt kommt (und dass die vorgegebenen Wirkschwellen nicht überschritten werden). Zum anderen soll Scaling dem nachgeschalteten Anwender ermöglichen, auf eigene aufwendige Stoffsicherheitsbeurteilungen zu verzichten.

 
Wichtig

Scaling ist keine Pflicht, aber sinnvoll

Scaling wird nicht gesetzlich vorgeschrieben (d. h., es muss nicht durchgeführt werden), ist aber für nachgeschaltete Anwender in vielen Fällen eine interessante Möglichkeit, Übereinstimmung mit einem vorgegebenen Expositionsszenario zu erreichen. Denn Artikel 37 Nr. 4 der REACH-Verordnung verpflichtet einen nachgeschalteten Anwender, eigene Stoffsicherheitsbeurteilungen für jede Verwendung eines Stoffes als solchem oder in einem Gemisch durchzuführen, die abweicht von den Bedingungen, welche sein Lieferant im Expositionsszenario mitteilt, und für Verwendungen, von denen sein Lieferant abrät.

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