Für Erwachsene gilt: Grundsätzlich darf länger als 6 Stunden nicht ohne Pause gearbeitet werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden muss eine Pause von mind. 30 Minuten eingehalten werden. Eine Pause vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende erfüllt die gesetzlichen Forderungen daher nicht.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss die Pause 45 Minuten dauern. Pausen können bei Bedarf in mehrere Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten unterteilt werden (§ 4 ArbZG). Statistiken belegen, dass nach der 9. Arbeitsstunde das Unfallrisiko deutlich ansteigt.
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