Zur Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört auch, darauf hinzuwirken, dass Gefährdungsbeurteilungen von psychischen Belastungen in bereits vorhandene betriebliche Strukturen, wie den Arbeitsschutzausschuss (ASA), das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) oder das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS nach ISO 45001), eingebunden werden. Nach den Ergebnissen der Sifa-Langzeitstudie fördert die Berücksichtigung von psychischen Faktoren im AMS die Wirksamkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.[1]

Die Einbettung in betriebliche Strukturen ist auch deshalb empfehlenswert, weil eine "Einzelkämpfermentalität" einer umfassenden Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen entgegensteht. Vielmehr sollten alle Fachleute, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind, mit ihrem speziellen Wissen zur Bewältigung dieser Aufgabe beitragen.

 
Achtung

Betriebliche Verantwortlichkeiten

Die Einbindung in betriebliche Strukturen darf nicht den Blick darauf verstellen, dass der Arbeitgeber nach §§ 5 und 6 ArbSchG für die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen zuständig ist.

[1] Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Prävention wirksam gestalten – Erkenntnisse aus der Sifa-Langzeitstudie (= DGUV Report 3/2013), 2013, S. 19.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge