• Ist die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr sehr kurz (z. B. weil das Gebäude günstig gelegen ist), trifft die Feuerwehr u. U. gerade dann ein, wenn die Evakuierung in vollem Gange und die Unruhe entsprechend groß ist. Es ist dann sehr schwierig, einen Lageüberblick zu gewinnen und zügig einen Löschangriff zu starten.
  • Wenn die Fluchtwege sehr kurz sind (z. B. einstöckige, kleine Einheiten) und die Situation auch sonst unkritisch (erwachsene, mobile, ortskundige Gebäudenutzer), ist die Evakuierung von nicht direkt vom Brand betroffenen Bereichen u. U. nicht sinnvoll. Gleiches gilt auch, wenn Gebäudeteile so vollständig voneinander abgeschottet sind, dass mit einem Brandübergriff nicht zu rechnen ist. In solchen Fällen würde eine komplette Evakuierung ebenfalls durch Unruhe und Verwirrung mehr schaden als nutzen.
  • In besonderen Fällen ist es gar nicht möglich, ein Gebäude mit den vorhandenen Kräften zu räumen (Pflegeheime, Krankenhäuser). Hier hat das Notfalltraining der Beschäftigten ganz anders anzusetzen.
  • Schließlich gibt es tatsächlich Situationen, in denen bei einer Evakuierungsübung unter realistischen Bedingungen die sich daraus ergebenden Betriebsstörungen nicht akzeptabel sind (z. B. besondere Versorgungs- oder Dienstpflichten wie in Verkehrsbetrieben, medizinischen Einrichtungen, Gerichten usw., oder in Anlagen mit empfindlichen Produktionsprozessen). In solchen Fällen kommen z. B. Teilevakuierungen, stille Begehungen der Fluchtwege oder "gestellte" Evakuierungsübungen mit Versuchspersonen außerhalb der Betriebszeiten infrage.
  • Der erhoffte Sicherheitszugewinn steht u. U. nicht in einem vernünftigen Maß zu den zu erwartenden Risiken.
 
Wichtig

Risiken von Evakuierungsübungen

Diese können z. B. darin bestehen, dass

  • Menschen beim Verlassen des Gebäudes zu Schaden kommen (gilt besonders für Menschen mit Behinderungen oder Ortsunkundige wie Kunden, Besucher usw.),
  • es bei einer größeren Zahl von Menschen zu Gefahren durch oder für den Straßenverkehr kommt, wenn der Sammelplatz unmittelbar am öffentlichen Verkehrsbereich liegt oder eine Straße auf dem Weg zum Sammelplatz überquert werden muss.

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