Damit PSA gegen Ertrinken geeignet und funktionsfähig sind, muss der Arbeitgeber u. a. Folgendes organisieren:
- Erproben der PSA, und zwar im erwarteten Einsatzbereich, z. B. bei Schweißarbeiten nur Westen mit alubedampfter Oberfläche verwenden;
- Betriebsanweisung erstellen, ggf. mit weiteren erforderlichen PSA und deren sachgerechter Kombination;
- Unterweisungen und praktische Übungen durchführen: für handausgelöste Rettungswesten sind zusätzlich spezielle Trainingseinheiten erforderlich;
- Reinigung: Reinigungsmethode und geeignete Reinigungsmittel gem. Benutzerinformation;
- Instandsetzen gem. den Informationen des Herstellers;
- Wartung durch befähigte Person, Hersteller oder autorisierte Fachfirma: Das Wartungsintervall beträgt i. d. R. 2 Jahre bei einer Lebensdauer von 10 Jahren bzw. i. d. R. 1 Jahr bei längerer Lebensdauer (Abschn. 3.6.3 DGUV-R 112-201). Die Wartungsarbeiten müssen dokumentiert werden;
- Austausch von PSA.
Den richtigen Umgang üben
Wichtige Hinweise für den Beschäftigten sind dabei u. a.:[1]
- vor dem Anlegen auf Körpermaß einstellen,
- immer über der Kleidung tragen,
- gemäß Herstellerangaben säubern, pflegen, lagern.
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