Weitere Gefährdungen können zum Sturz beitragen (Abschn. 3.1.2.2 DGUV-R 112-201):

  • unzureichende oder fehlende Absturzsicherungen;
  • Stürzen oder Stolpern;
  • Ausrutschen auf Verunreinigungen, z. B. Ölfleck;
  • austretende Flüssigkeiten oder Gase;
  • mechanische Einwirkungen, z. B. Stoß oder Schlag;
  • optische Einwirkungen, z. B. Blendung, Spiegelung, unzureichende Beleuchtung;
  • chemische Einwirkungen, z. B. Stoffe mit narkotisierender Wirkung;
  • thermische Einwirkungen.

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