Weitere Gefährdungen können zum Sturz beitragen (Abschn. 3.1.2.2 DGUV-R 112-201):
- unzureichende oder fehlende Absturzsicherungen;
- Stürzen oder Stolpern;
- Ausrutschen auf Verunreinigungen, z. B. Ölfleck;
- austretende Flüssigkeiten oder Gase;
- mechanische Einwirkungen, z. B. Stoß oder Schlag;
- optische Einwirkungen, z. B. Blendung, Spiegelung, unzureichende Beleuchtung;
- chemische Einwirkungen, z. B. Stoffe mit narkotisierender Wirkung;
- thermische Einwirkungen.
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