Nach Art. 14 1907/2006/EG muss der Hersteller oder Importeur für jeden registrierungspflichtigen Stoff, den er in Mengen von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr bringen will, eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment – CSA) erstellen. Diese Beurteilung muss im Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) dokumentiert werden.

Bestandteil der Stoffsicherheitsbeurteilung ist die Ableitung von Expositionsgrenzen für die menschliche Exposition oder die Umwelt. Werden die Grenzen für die Umwelt eingehalten bzw. unterschritten, übt der Stoff keine (schädliche) Wirkung auf die Umwelt aus. Dieser Expositionsgrenzwert wird als Predicted No Effect Concentration – PNEC (abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration) bezeichnet.

 
Achtung

Mehrere unterschiedliche PNECs möglich

Es kann verschiedene Konzentrationen für unterschiedliche Umweltbereiche geben, z. B.

  • für Schadstoffe in der Luft,
  • für Schadstoffe im Wasser (mit Sedimenten),
  • für Schadstoffe im Boden,
  • über die Anreicherung in der Nahrungskette sowie
  • potenzielle Wirkungen auf die mikrobiologische Aktivität in Kläranlagen.

Die Beurteilung der Wirkungen auf jeden dieser 5 Umweltbereiche wird in Abschnitt 7 des Stoffsicherheitsberichts dargelegt sowie erforderlichenfalls im erweiterten REACH-Sicherheitsdatenblatt unter den Positionen 2 und 12 zusammengefasst.

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