Sofern Alleinarbeiten verrichtet werden, ergibt die Gefährdungsbeurteilung, ob bei diesen Tätigkeiten mit einer geringen, erhöhten oder besonderen Gefährdung gerechnet werden muss. Abschn. 3.3.1 DGUV-R 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignalanlagen" beschreibt, wie eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen ist, die zum Ergebnis kommen kann, dass Personen-Notsignalanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden können. Anhang 1 DGUV-R 112-139 enthält ein Ablaufschema, anhand dessen eine Entscheidung über den Einsatz von Personen-Notsignalanlagen bei Einzelarbeitsplätzen getroffen werden kann.

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