Rettungsausrüstungen müssen das CE-Kennzeichen tragen (Abschn. 5.1.1 DGUV-R 112-199). Jedes lösbare Bestandteil von Rettungsausrüstungen trägt – gut sichtbar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet mind. folgende Angaben (Abschn. 5.1.2 DGUV-R 112-199):

  • Typ- und Modell-Bezeichnung,
  • Angaben zum Hersteller oder Lieferanten bzw. den Handelsnamen,
  • Chargen- oder Seriennummer oder anderes Zeichen z. B. Herstellungsjahr,
  • Nummer und Jahr der EN-Norm,
  • Piktogramm, dass die Benutzer die gelieferten Herstellerinformationen (u. a. schriftliche Gebrauchsanleitung) lesen müssen.

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