Rettungsausrüstungen müssen das CE-Kennzeichen tragen (Abschn. 5.1.1 DGUV-R 112-199). Jedes lösbare Bestandteil von Rettungsausrüstungen trägt – gut sichtbar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet mind. folgende Angaben (Abschn. 5.1.2 DGUV-R 112-199):
- Typ- und Modell-Bezeichnung,
- Angaben zum Hersteller oder Lieferanten bzw. den Handelsnamen,
- Chargen- oder Seriennummer oder anderes Zeichen z. B. Herstellungsjahr,
- Nummer und Jahr der EN-Norm,
- Piktogramm, dass die Benutzer die gelieferten Herstellerinformationen (u. a. schriftliche Gebrauchsanleitung) lesen müssen.
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