Begriff

Sind in der Atemluft Schadstoffe in Form von Partikeln vorhanden, die nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen aus der Atemluft entfernt werden können, werden Partikelfilter eingesetzt, die diese Schadstoffe aus der Umgebungsluft filtern. Als Partikel wird hier jede Form von luftgetragenen Teilchen bezeichnet. Die Teilchen müssen dabei so klein sein, dass sie in atembarer Form vorliegen, d. h. eingeatmet werden können.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Benutzung von Partikelfiltern sind die entsprechenden Abschnitte der DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" anzuwenden, insbesondere Abschnitt 4.5.1.3.17 und 10.2.2.1.

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