Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss auch die Persönliche Schutzausrüstung festgelegt werden. Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). In Abhängigkeit von verwendetem Produkt und Verfahren können dies sein:

  • Augenschutz, z. B Gestellbrille, Korbbrille
  • Handschutz: Welches Handschuhmaterial für welche Anwendung geeignet ist, darüber gibt z. B. die Handschuhdatenbank der BG Bau Auskunft. Es empfiehlt sich, Unterziehhandschuhe aus Baumwolle zu tragen.
  • Hautschutz: Hautschutzsalbe, Hautpflegemittel
  • ggf. Gehörschutz
  • Atemschutz, z. B. Vollmaske mit geeignetem Filter, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
  • Körperschutz, z. B. Chemikalienschutzanzug, Kunststoffschürze, Schutzschuhe

Informationen liefern Sicherheitsdatenblatt sowie Produktinformation der BG BAU.

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