Für RLT-Anlagen sind Wartungsintervalle festzulegen.[1] Hierbei sind die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

Messgrößen zur Prüfung der Funktionsfähigkeit sind:[2]

  • Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen (der angegebene Grenzwert von 1.000 ppm ist in der Zeit einer Epidemie/Pandemie soweit möglich zu unterschreiten),
  • Außenluftvolumenstrom,
  • zulässiger Differenzdruck an Filtern,
  • Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich,
  • Schalldruckpegel,
  • Temperatur der Zuluft,
  • Druckgefälle zu benachbarten Räumen und
  • Keimzahl der Zuluft.

Die Ergebnisse von Wartungen und Prüfungen müssen dokumentiert werden.

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