Für RLT-Anlagen sind Wartungsintervalle festzulegen.[1] Hierbei sind die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Messgrößen zur Prüfung der Funktionsfähigkeit sind:[2]
- Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen (der angegebene Grenzwert von 1.000 ppm ist in der Zeit einer Epidemie/Pandemie soweit möglich zu unterschreiten),
- Außenluftvolumenstrom,
- zulässiger Differenzdruck an Filtern,
- Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich,
- Schalldruckpegel,
- Temperatur der Zuluft,
- Druckgefälle zu benachbarten Räumen und
- Keimzahl der Zuluft.
Die Ergebnisse von Wartungen und Prüfungen müssen dokumentiert werden.
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