Obwohl Zink eine höhere Dichte als 5 g/cm³ hat und damit formal zu den Schwermetallen gehört, weist es doch ähnliche Eigenschaften auf wie die zuvor genannten Leichtmetalle. Dies sind v. a. die Entwicklung von Wasserstoff bei Kontakt mit Säure oder Wasser und die damit verbundene Explosionsgefahr, Reaktionen mit Lauge sowie mit bestimmten Gasen.

Zink ist für den menschlichen Körper ein lebensnotwendiges Spurenelement, das vom Organismus nicht lange gespeichert werden kann und somit täglich mit der Nahrung zugeführt werden muss. Erhöhten Zinkbedarf haben Schwangere, Raucher, Diabetiker sowie Leistungssportler.

Zink wird heute überwiegend eingesetzt

  • als Rostschutz,
  • als Legierungsmetall,
  • in Zink-Kohle-Batterien und
  • als wichtiges Reduktionsmittel in der chemischen Industrie.

Gefährdungspotenziale

  • In Verbindung mit Salzsäure wird Wasserstoff freigesetzt (Explosionsgefahr). Dies ist aber bereits bei Einsatz von Reinigungsmitteln möglich (vgl. Abschn. 2.2.1).
  • Zink ist als Werkstoff für die Herstellung von Anlagen- und Ausrüstungsteilen für bestimmte Gase häufig ungeeignet, vgl. Anhänge zu Kap. 2.33 DGUV-R 100-500 "Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen" (vgl. Abschn. 2.2.4).
  • Zink wird z. B. angegriffen von Ammoniak bzw. Ammoniak-Lösung, Kaliumhydroxidlösung (Kalilauge) (vgl. Abschn. 2.2.5).

Beim Lichtbogenschweißen werden Zinkoxide gebildet. Zink- und Zinkverbindungen, die beim Schleifen und Schweißen verzinkter Werkstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden, können "Gießfieber" verursachen (Einatmen größerer Mengen an Zinkoxidrauchen).

Strahlenschutz

In Anlage 4 Strahlenschutzverordnung (Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide) sind in Tabelle 1 auch die Radionuklide Zn-62+, Zn-63, Zn-65, Zn-69, Zn-69m+, Zn-71m sowie Zn-72+ genannt.

Hier findet man Angaben über:

  • Freigrenzen (Aktivität und spezifische Aktivität),
  • Oberflächenkontamination,
  • uneingeschränkte Freigabe von festen Stoffen und Flüssigkeiten,
  • spezifische Freigabe von festen Stoffen und Flüssigkeiten zur Beseitigung, Bauschutt, Bodenflächen, Gebäude zur Wieder-/Weiterverwendung, Gebäude zum Abriss, Metallschrott zur Rezyklierung,
  • Halbwertszeiten.

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