Kurzbeschreibung

Überprüfung aller arbeitsschutzrelevanten Fragestellungen in Küchen.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Unterweisungen

  • Werden die Unterweisungen zu Gefahren und Schutzmaßnahmen durchgeführt und dokumentiert (vor Tätigkeitsaufnahme und jährlich wiederholend)?
  Gemäß der neuen ArbStättV müssen in der Unterweisung auch die Themen "Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge" behandelt werden.
2)

Arbeitsflächen

  • Haben Arbeitsräume eine gemäß der Tätigkeit ausreichende Grundfläche?
  • Verkehrswege und Bewegungsflächen sind ausreichend breit bemessen und überschneiden sich nicht?

  Bewegungsflächen an Arbeitsflächen: 1 m Tiefe, an Geräten z. B. Kombidämpfer: 1 m + Einschubtiefe
3)

Lichte Höhe in Arbeitsräumen/Verkehrswegen

  • Haben Arbeitsräume eine ausreichende lichte Höhe?
  Sie sollte mind. 2,5 m betragen. Verkehrswege müssen eine lichte Höhe von 2 m haben (eine Unterschreitung der lichten Höhe an Türen von max. 0,05 m kann vernachlässigt werden).
4)

Raumlufttemperaturen

  • Betragen die Lufttemperaturen in Küchen mind. 17 °C und überschreiten im Rahmen des betrieblich Möglichen 26 °C nicht?
   
5)

Türen und Tore

  • Haben Pendeltüren ein Sichtfenster oder sind durchsichtig?
  • Sind lichtdurchlässige Flächen von Türen aus nicht bruchsicherem Werkstoff und gegen Eindrücken geschützt?
  • Werden kraftbetätigte Türen und Tore mind. einmal jährlich überprüft?
   
6)

Fußböden

  • Sind Fußböden rutschhemmend ausgeführt?
  • Die Anforderungen bzgl. der R- und V-Werte, auch für angrenzende Bereiche, sind erfüllt?
  • Sind Ablauföffnungen und Ablaufrinnen in ausreichender Anzahl vorhanden, tritt- und kippsicher, ausreichend belastbar sowie bodengleich abgedeckt?
  In benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen müssen, beim Einsatz von Bodenbelägen unterschiedlicher Rutschhemmung, die Bodenbeläge jeweils zwei benachbarten Bewertungsgruppen zugeordnet sein (z. B. R11 und R12).
7)

Beleuchtung

  • Ist die Beleuchtungsstärke ausreichend?
 

Mindestbeleuchtungsstärke gem. ASR A3.4:

Küchen 500 lx, Lagerräume 200 lx, Kantinen 200 lx
8)

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

  • Entsprechen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den zu erwartenden Umgebungseinflüssen?
  • Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft?
 

In Feuchtraum- oder Außenbereichen: Schutzart IP X4

Ortsbewegliche Geräte in Küchen müssen halbjährlich überprüft werden.

Die Überprüfung kann jedoch bei einer Fehlerquote < 2 % bis auf ein Jahr verlängert werden.
9)

FI-Schutzschalter

  • Stehen für Feuchtraumbereiche oder Arbeiten in Außenbereichen Stromkreise mit einem Fehlerstromschutzschalter oder mobile Fehlerstromschutzschalter zur Verfügung?
  • Werden die FI-Schutzschalter alle 6 Monate überprüft?
   
10)

Körperliche Belastung

  • Stehen beim Transport schwerer Lasten technische Hilfsmittel, wie z. B. Rollwagen, zur Verfügung?
  • Können die Tätigkeiten in ergonomisch günstigen Körperhaltungen durchgeführt werden?
  • Werden schwere Lasten (max. 15 kg), z. B. Fässer/Gasflaschen, nicht oder nur sehr selten (max. 5 x/Tag) von Frauen gehoben?
   
11)

Laderampen

  • Haben Laderampen einen sicherheitsgerechten Abgang?
  • Ist die Ladekante mit einer Kennzeichnung hervorgehoben?
  Höhen über 1 m sind mit Absturzsicherungen versehen, sofern dies keine ständigen Be- und Entladestellen sind.
12)

Brandschutz

  • Beträgt der Abstand von Elektrowärmegeräten/Gasverbrauchsstellen zu brennbaren Materialien mind. 1 m?
  • Sind die Feuerlöscher gut sichtbar, frei zugänglich und in ausreichender Anzahl angebracht?
  • Ist die Arbeitsstätte ausreichend mit Feuerlöschern ausgestattet?
  • Sind die richtigen Löschmittel vorhanden?
  • Werden Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft?
  • Ist eine Brandschutzordnung vorhanden?
  • Sind selbsttätig wirkende ortsfeste Feuerlöschanlagen, bei deren Einsatz Gefahren für die Mitarbeiter auftreten können, im Löschbereich mit akustischen und ggf. optischen Alarmeinrichtungen zur Warnung von Personen vor dem austretenden Löschmittel ausgerüstet?
 

Die Standorte sind mit dem Brandschutzzeichen F001 zu kennzeichnen.

Beim Einsatz einer Fritteuse muss ein Fettbrandlöscher (Brandklasse F) vorhanden sein (benötigte Löschmenge, s. Punkt 36).
13)

Brandschutz-/Rauchschutztüren

  • Ist der bestimmungsgemäße Zustand von Brandschutz-/Rauchschutztüren sichergestellt?
   
14)

Alarmierung

  • Liegt ein Alarmplan zum Verhalten im Brandfall und bei Unfall vor?
  • Sind akustische Alarmierungseinrichtungen oder Warnsignale gegeben?
  • Ist organisatorisch geregelt, dass die Mitarbeiter im Gefahrenfall alarmiert werden?
  Die Warnsignale müssen auch bei Betrieb von Arbeitsmitteln mit hohen Schallpegeln wahrgenommen werden können (z. B. in der Spülküche).
15)

<Fluchtwege

  • Sind die Fluchtwege sicher nutzbar, frei von Hindernissen und Brandlasten?
  • Lassen sich die Fluchttüren zu Betriebszeiten von innen jederzeit ohne Hilfsmittel leicht öffnen?
  • Sind die Fluchtwege mit lang nachleuchtenden Rettungszeichen gekennzeichnet oder ist eine Sicherheitsbeleuchtung gegeben?
   
16)

Erste Hilfe

  • Stehen ausreichend ausgebildete Ersthelf...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge