Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung schreiben eine Gefährdungsbeurteilung vor (vgl. Persönliche Schutzausrüstung). Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Handschutz erforderlich ist, muss der geeignete Handschuhtyp festgelegt werden. Typischerweise gibt es im betrieblichen Alltag 2 Ausgangssituationen:

Geringe, unspezifische Gefährdung: In der betrieblichen Praxis gibt es viele Tätigkeiten, bei denen die Hände erfahrungsgemäß bei allen oder nur bei bestimmten Beschäftigten (z. B. wegen empfindlicher Haut) erheblich beansprucht werden, Art und Grad der Gefährdung aber nicht klar abgegrenzt werden kann (z. B. Bau-, Reinigungs-, Transport-, Lager- und Montagearbeiten). Meist besteht in solchen Bereichen keine Tragepflicht und die zur Verfügung stehenden Handschuhe sind häufig nicht als Schutzausrüstung eingestuft, nicht zuletzt, weil bei Handschuhen oft der Preis die Auswahl bestimmt.

Hautbelastungen wirken oft langfristig und einmal eingetretene Gesundheitsprobleme sind mitunter schwer zu behandeln. Den Beschäftigten sollte nahe gelegt werden, Handschuhe zu benutzen. Das geschieht nicht nur durch Aufklärung (Unterweisung), sondern vor allem dadurch, dass geeignete Handschuhe in guter Qualität und mit guten Trageeigenschaften zur Verfügung gestellt werden.

Gefährdung nach Art und Grad bekannt: Tritt bei einer Tätigkeit eine spezielle Gefährdung auf, ist das Tragen von Schutzhandschuhen verbindlich festgelegt. Das Gebotszeichen M009 "Handschutz benutzen" (Abb. 1) weist entweder in Form von Schildern, Aufklebern oder als Bestandteil von Betriebsanweisungen auf die Tragepflicht hin.

Abb. 1: Gebotszeichen Handschutz benutzen

Typische Einsatzgebiete für Schutzhandschuhe sind:

  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • andauernde Feuchtarbeit
  • einfache mechanische Arbeiten
  • Schnitt- und Stichschutz
  • Hitzeschutz
  • Kälteschutz
  • Schweißerschutz
  • Vibrationsschutz
  • Elektrische Arbeiten
  • Krankenpflege

Die Verantwortlichen haben die Aufgabe, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch den geeigneten Hand- und Armschutz auszuwählen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft und nicht zuletzt die Hersteller von Hand- und Armschutz können bei der Auswahl des geeigneten Hand- und Armschutzes unterstützen. Die Kennzeichnung der Schutzhandschuhe (Piktogramme, vgl. Tab. 2) und die Angaben, die gute Hersteller ihren Produkten beigeben, helfen ebenfalls bei der Auswahl. Die Auswahl unter Aspekten von Schutzfunktion, Tragekomfort und Preis sollte unbedingt detailliert mit allen Beteiligten, nicht zuletzt den Handschuhbenutzern durchgeführt werden. Das fördert die Akzeptanz und den richtigen Einsatz der Handschuhe.

 
Praxis-Tipp

Unterstützung der Hersteller

Die Hersteller von Hand- und Armschutz bieten i. d. R. kostenlose Muster für Tests an. Darüber hinaus stellen die Hersteller oftmals auch Fragebögen für einen Test zur Verfügung.

 
Praxis-Tipp

Trageversuche

Vor der Einführung von Schutzhandschuhen oder Armschutz sollten unbedingt Trageversuche durchführt werden. Gerade bei Schutzhandschuhen ist die Trageakzeptanz der Benutzer sehr entscheidend. Mit den Händen wird aktiv gearbeitet, sodass die Schutzhandschuhe mehr im Fokus stehen als andere Persönliche Schutzausrüstungen. Auch wenn Handschuhausführungen unterschiedlicher Hersteller von den Beschreibungen identisch sein sollen, so sind diese bzgl. Tastkomfort etc. mitunter unterschiedlich. Denken Sie daran, dass vom Bediener akzeptierte Schutzhandschuhe auch getragen werden.

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