• Besonders wichtig: Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre und Entstehung eines Brands vermeiden.
  • Wasserstoff und Acetylen wirken in hohen Konzentrationen erstickend. Da Wasserstoff und Acetylen in reiner Form geruchlos sind, bemerkt das Opfer das Ersticken nicht.
  • Wasserstoff ist wesentlich leichter als Luft, strömt sofort nach oben und kann sich unter der Raumdecke, unter Dachvorsprüngen o. Ä. ansammeln. Flüssiggas ist unter atmosphärischen Bedingungen wesentlich schwerer als Luft und fließt vorrangig nach unten. In Gruben, Kellerräumen, Kanälen oder Geländesenken können sich Flüssiggasansammlungen bei geringer Luftbewegung über einige Stunden halten.
  • Zusammenlagerungsverbote beachten (s. Abschn. 13 TRGS 510).
  • Vorgaben zur Lagerung von Druckgasbehältern bzw. Druckgaskartuschen beachten (s. TRGS 510): So können in Abhängigkeit vom verwendeten Gas z. B. Gaswarneinrichtungen in Lagerräumen erforderlich sein bzw. weitere Forderungen zu baulichen Anforderungen und Brandschutz gelten (Abschn. 6, 7, 8 bzw. 10). Bei Lagermengen von über 20 kg entzündbarem Gas in Druckgaskartuschen bzw. entzündbaren Aerosolen in Aerosolpackungen müssen Lagerräume feuerbeständig von angrenzenden Räumen abgetrennt sein (Abschn. 11).

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