Damit es bei der Ausführung von Arbeiten von Fremdfirmen nicht zu einer gegenseitigen Gefährdung kommt und auch betriebsspezifische Regelungen wie z. B. Verhalten in Notfällen bekannt sind, sollte der Verantwortliche des Auftraggebers (dies ist oftmals der Koordinator) den Verantwortlichen (vor Ort) der Fremdfirma unterweisen. Grundlage für die Unterweisung sollte das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen sein, in dem alle betriebsspezifischen Regelungen zusammengefasst sind. Außerdem sollten konkrete Arbeitsbedingungen besprochen werden, die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung bestehen. Es ist nicht Aufgabe des Auftraggebers, alle Mitarbeiter der Fremdfirma oder gar dessen Subunternehmen bzgl. der zuvor genannten Punkte zu unterweisen. Es sollte daher im Unterweisungsprotokoll (dies ist wie bei allen anderen Unterweisungen erforderlich) ausdrücklich auf die Pflicht des Verantwortlichen der Fremdfirma hingewiesen werden, dass dieser die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter der Fremdfirma nachfolgend und vor deren Arbeitsaufnahme unterweisen muss. Als Unterweisungsnachweis kann das Formblatt "Unterweisungsnachweis" verwendet werden.

Bei der Ausführung von Arbeiten durch eine Fremdfirma kann es zu zusätzlichen Gefährdungen für die eigenen Mitarbeiter kommen. Um dies zu vermeiden, werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung neue Sicherheitsmaßnahmen definiert oder ggf. Arbeitsabläufe geändert (z. B. Verkehrswege umgeleitet). Die Mitarbeiter müssen diesbezüglich unterwiesen werden. Verantwortlich für die Unterweisung ist – wie bei allen anderen Unterweisungen – der direkte Vorgesetzte. Es kann jedoch hilfreich sein, diese Unterweisung zusammen mit dem Koordinator durchzuführen, da dieser die Rahmenbedingung der durchzuführenden Arbeiten und der zu treffenden Schutzmaßnahmen kennt. Die Unterweisung muss ebenfalls dokumentiert werden.

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