Begriff

Durch Kühlung und Kompression verflüssigte Gase nennt man Flüssiggas. Kohlenwasserstoffe wie Propan, Butan und deren Gemische bleiben bei Raumtemperatur und vergleichsweise geringem Druck flüssig, weshalb sie im allgemeinen Sprachgebrauch als Flüssiggas bezeichnet werden.

Es wird durch Rohölraffination sowie bei der Gasförderung gewonnen und als Treibstoff für Fahrzeuge und zu Heiz- und Kochzwecken verwendet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften sind grundlegend:

Für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase gelten v. a. folgende Technische Regeln:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • DVFG-TRF 2021 "Technische Regel Flüssiggas"
  • DGUV-I 210-002 "Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben"
  • DGUV-I 210-001 "Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße"

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