Begriff

Feuerlöschgeräte sind Einrichtungen und Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, die in jeder Arbeitsstätte vorhanden sein müssen. Die Art der Löschgeräte und deren Anzahl richten sich nach der Betriebsgröße, den vorhandenen brennbaren Stoffen (Brandklassen) und der Brandgefährdung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend für die Ausstattung von Betrieben mit Löscheinrichtungen ist v. a. Anhang 2.2 Arbeitsstättenverordnung. Demnach hängt die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen ab von der Abmessung und Nutzung von Arbeitsstätten, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien und der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen. Konkretisierungen erfolgen in ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

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