Unter Feuchtarbeiten werden Tätigkeiten verstanden, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen, häufig oder intensiv ihre Hände reinigen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen.
Feuchtarbeit wird als eine der wesentlichsten Ursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen angesehen und muss daher in den betroffenen Branchen unbedingt Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
Für Feuchtarbeiten ist die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" die rechtliche Grundlage für die betriebliche Praxis.
Weitere wichtige Vorschriften sind:
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