Nach der Gefahrstoffverordnung muss ermittelt werden, ob die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Dazu müssen Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege (Lunge (inhalativ), Verschlucken (oral), Haut (dermal)) betrachtet werden. Es sind alle Möglichkeiten der Exposition zu berücksichtigen, also auch z. B. die Exposition, die bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten auftreten kann. Zu den kritischen Expositionen zählen alle Gefahrstoffe mit hohem Gefahrenpotenzial. Das sind z. B. krebserzeugende, toxische, ätzende oder sensibilisierende Stoffe. Dazu gehören auch feuergefährliche Stoffe oder Stoffe mit hohem Stofffreisetzungspotenzial.

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