Erd- und Tiefbauarbeiten finden oftmals unter freiem Himmel statt. Dabei sind die Beschäftigten unmittelbar den Witterungseinflüssen, z. B. Temperatur (Hitze, Kälte), Niederschlägen (Regen, Schnee), Wind, Sturm, Gewitter, Luftfeuchtigkeit sowie natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Neben der Bereitstellung geeigneter Arbeitskleidung müssen Gelegenheiten zur Verfügung stehen, die Schutz bei starken Wetterereignissen bieten. Die Beschäftigten müssen sich gegen Witterungseinflüsse geschützt aufwärmen, umkleiden, waschen, Mahlzeiten einnehmen und Pause machen können.

 
Wichtig

Umkleidemöglichkeiten und Toiletten

Arbeitskleidung und Schutzkleidung müssen außerhalb der Arbeitszeit gelüftet und getrocknet werden können. Auf Umkleideräume kann verzichtet werden, wenn in den Pausenräumen Möglichkeiten zum Wechseln der Kleidung und Schränke zur getrennten Aufbewahrung von Arbeitskleidung und Privatkleidung vorhanden sind.

Bei der Bereitstellung von Toiletten ist zu beachten, dass die Wegstrecke vom Arbeitsort bis zur Toilette in nicht mehr als 5 Minuten zu bewältigen ist. Dies betrifft insbesondere langgezogene Baustellen wie Straßenbaustellen.

Auch der Bearbeitungsgegenstand, der Boden, ist den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Er kann dabei seine Eigenschaften so ändern, dass sich Gefährdungen ergeben (z. B. Eindringen von Wasser in Baugruben, Aufweichen von Verkehrswegen, Böschungen).

Weitere Einwirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten resultieren z. B. aus Lärm- und Staubbelastungen der Baustelle und aus Lärm, Vibrationen und Abgasen von Baumaschinen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, festzulegen und durchzuführen.

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