Es liegt beim Arbeitgeber, einer geeigneten Elektrofachkraft Fach- und Aufsichtsverantwortung im Sinne einer notwendigen betrieblichen Arbeitsorganisation, zu übertragen. In diesem Fall spricht man von einer verantwortlichen Elektrofachkraft – VEFK. Die Verantwortung kann sich auch auf eine bestimmte Betriebs- und Anlagentechnik, auf bestimmte ortsbezogene oder thematische Zuordnungen beziehen. Eine verantwortliche Elektrofachkraft kann auch die fachliche Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils vom Arbeitgeber übertragen bekommen (VEFK mit fachlicher Leitung). Zur Übertragung dieser Unternehmerpflichten gehören dann die Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflichten. Zuständigkeitsbereiche, Aufgabenübertragungen und damit verbundene Weisungsbefugnisse müssen klar und ausreichend genau beschrieben sein.

In Betrieben mit nur einer Elektrofachkraft ist eine zusätzliche Verpflichtung als verantwortliche Elektrofachkraft nicht erforderlich. Hat der Betrieb mehrere VEFK benannt, muss für eine geeignete Organisation gesorgt werden, um die Verantwortlichkeiten in elektrotechnischen Bereichen klar zu regeln.

 
Wichtig

Erfüllung der Qualifikationsanforderungen

Damit eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) beauftragt werden kann, muss sie die Qualifikationsanforderungen erfüllen. Erläutert wird die EFK und VEFK insbesondere in Abschn. 3.1. und Abschn. 3.2 der DIN VDE 1000-10:2021-06.

Wurden der Elektrofachkraft Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach § 3 Abs. 1 DGUV-V 3 übertragen, gehören hierzu insbesondere:

  • das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,
  • das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen,
  • das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen,
  • das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen,
  • das Überwachen, wenn nötig das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z. B. bei nicht elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile.

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