6.1 Umschlag
[Vorspann]
Unter Umschlag werden Lager- und Transportprozesse von Stückgut und Containerware (begast und unbegast) verstanden.
6.1.1 Stückgut- und Containerumschlag
Als Stückgut werden alle Gebinde außer Containern bezeichnet, z. B. Fässer, palettierte Waren, Maschinenteile.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Schwere körperliche Arbeit
Handhaben schwerer Lasten | ||
Prüfen, ob die Richtwerte für das Heben und Tragen möglichst unterschritten werden | ||
Lastgewichte verringern (z. B. kleinere Gebinde) | ||
Transport- und Tragehilfen zur Verfügung stellen | ||
Auf die richtige Körperhaltung achten |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
LasthandhabV; BGI 641
Teile mit gefährlichen Oberflächen
Ecken, Kanten | ||
Spitzen, Schneiden | ||
Rauigkeit | ||
Z. B. schadhafte Paletten, Gitterboxen, raue Holzpaletten, scharfkantige Verpackungsbänder | ||
Arbeiten automatisieren | ||
Qualitätskontrolle durchführen | ||
Technische Hilfsmittel verwenden | ||
(siehe BG-Information "Transport von Hand" (BGI 641)) | ||
Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher) | ||
Teile mit gefährlichen Oberflächen | ||
Schadhafte Teile aussortieren (z. B. Paletten) | ||
Geeignete Schutzhandschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung benutzen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie) | ||
M06 Schutzhandschuhe benutzen |
Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen
Undichte Gebinde | ||
Undichte Gebinde und ausgetretene Stoffe beseitigen | ||
Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie) | ||
Begaste Container | ||
Kontakt mit dem Begasungsmittel ausschließen, z. B. durch Belüften |
6.1.2 Arbeiten an Silos und Tanks
In Silos werden feste Einsatzstoffe (z. B. Ruß und andere Füllstoffe), in Tanks flüssige Einsatzstoffe (z. B. Weichmacher) gelagert.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten.
Enge Räume
Arbeiten in Silos und Tanks | ||
Maßnahmen zur Störungsbeseitigung schritlich in Arbeits-Erlaubnisschein festlegen | ||
Kontrolle der Maßnahmen durch Aufsichtsführenden |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
BGR 117-1
Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen
Austreten von Stoffen | ||
Staubbelastung bei pneumatischer Förderung (insbesondere von Ruß in geschlossenen Räumen) | ||
Dichtheit von Silos, Tanks, Befüll- und Entleereinrichtungen sicherstellen |
6.2 Herstellen von Mischungen
6.2.1 Zerkleinern von Kautschukballen
Das Zerkleinern von Kautschuk erfolgt in Kautschukspaltern und Kreismessermaschinen. Schneidmühlen werden zur Zerkleinerung von Gummi verwendet.
Abbildung 8: Kautschukspalter (Werkfoto) mit trennenden Schutzeinrichtungen
Abbildung 9: Kautschukspalter mit Zweihandsteuerung
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Messer | ||
Alle zum Schneiden nicht benutzten Maschinenteile verkleiden | ||
Kautschukspalter | ||
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Kreismessermaschinen | ||
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Schneidmühlen | ||
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Mit leicht und gefahrlos erreichbaren Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) ausstatten | ||
Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht. | ||
Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen vor Schichtbeginn prüfen | ||
Bei Instandhaltungsarbeiten Rotor gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern (z. B. mit Holzkeil) | ||
Siehe auch Abschnitt 5.2.4 "Absturz" dieser BG-Regel |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
DIN EN 12 012
Gefährliche Oberflächen
Scharfe Kanten aufgeschnittener Verpackungsbänder | ||
Bei der Entsorgung persönliche Schutzausrüstungen benutzen, z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille |
Unkontrolliert bewegte Teile
Unter Spannung stehende Verpackungsbänder | ||
Spezielle Schneidvorrichtung (mit Bandendenhalter) benutzen |
Abbildung 10: Schneidvorrichtung mit Bandendenhalter
6.2.2 Abwiegen von Einsatzstoffen
Die Einsatzstoffe werden von Hand oder mit automatisch gesteuerten Anlagen abgewogen.
Abbildung 11: Anlage zum Abwiegen von Einsatzstoffen
Abbildung 12: Saugheber
Teile mit gefährlichen Oberflächen
Spitzen, Schneiden | ||
Z. B. Öffnen von Gebinden mit Scheren und Messern, Zerkleinern von kompakten Einsatzstoffen mit Messern. | ||
Arbeiten automatisieren | ||
Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher) | ||
Schadhafte Teile aussort... |
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