6.1 Umschlag

[Vorspann]

Unter Umschlag werden Lager- und Transportprozesse von Stückgut und Containerware (begast und unbegast) verstanden.

6.1.1 Stückgut- und Containerumschlag

Als Stückgut werden alle Gebinde außer Containern bezeichnet, z. B. Fässer, palettierte Waren, Maschinenteile.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Schwere körperliche Arbeit

Handhaben schwerer Lasten
  Prüfen, ob die Richtwerte für das Heben und Tragen möglichst unterschritten werden
  Lastgewichte verringern (z. B. kleinere Gebinde)
  Transport- und Tragehilfen zur Verfügung stellen
  Auf die richtige Körperhaltung achten

Rechtsgrundlagen und Informationen:

LasthandhabV; BGI 641

Teile mit gefährlichen Oberflächen

Ecken, Kanten
Spitzen, Schneiden
Rauigkeit
  Z. B. schadhafte Paletten, Gitterboxen, raue Holzpaletten, scharfkantige Verpackungsbänder
  Arbeiten automatisieren
  Qualitätskontrolle durchführen
  Technische Hilfsmittel verwenden
    (siehe BG-Information "Transport von Hand" (BGI 641))
  Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher)
  Teile mit gefährlichen Oberflächen
  Schadhafte Teile aussortieren (z. B. Paletten)
  Geeignete Schutzhandschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung benutzen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie)

M06 Schutzhandschuhe benutzen

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

Undichte Gebinde
  Undichte Gebinde und ausgetretene Stoffe beseitigen
  Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie)
Begaste Container
  Kontakt mit dem Begasungsmittel ausschließen, z. B. durch Belüften

6.1.2 Arbeiten an Silos und Tanks

In Silos werden feste Einsatzstoffe (z. B. Ruß und andere Füllstoffe), in Tanks flüssige Einsatzstoffe (z. B. Weichmacher) gelagert.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten.

Enge Räume

Arbeiten in Silos und Tanks
  Maßnahmen zur Störungsbeseitigung schritlich in Arbeits-Erlaubnisschein festlegen
  Kontrolle der Maßnahmen durch Aufsichtsführenden

Rechtsgrundlagen und Informationen:

BGR 117-1

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

Austreten von Stoffen
Staubbelastung bei pneumatischer Förderung (insbesondere von Ruß in geschlossenen Räumen)
  Dichtheit von Silos, Tanks, Befüll- und Entleereinrichtungen sicherstellen

6.2 Herstellen von Mischungen

6.2.1 Zerkleinern von Kautschukballen

Das Zerkleinern von Kautschuk erfolgt in Kautschukspaltern und Kreismessermaschinen. Schneidmühlen werden zur Zerkleinerung von Gummi verwendet.

Abbildung 8: Kautschukspalter (Werkfoto) mit trennenden Schutzeinrichtungen

Abbildung 9: Kautschukspalter mit Zweihandsteuerung

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Messer  
  Alle zum Schneiden nicht benutzten Maschinenteile verkleiden
  Kautschukspalter
   
  • z. B. durch Schutzeinrichtungen so sichern, dass niemand in den Bereich des Messers greifen kann
  • Störungen im Schneidbereich (z. B. durch Verkanten der Ballen) nur nach Abschalten der Maschine, Beseitigen von Restenergien (z. B. Druckluft entspannen, gegebenenfalls Messer fixieren) und nur mit langen Werkzeugen (z. B. Haken) beseitigen
  Kreismessermaschinen
   
  • Maschinen mit starren oder beweglichen Schutzhauben ausrüsten, die fest mit der Maschine verbunden sind
  • Bewegliche Teile der Hauben mit dem Antrieb der Maschine verriegeln
  Schneidmühlen
   
  • Beschickungsöffnung so ausbilden, dass die Messer nicht erreicht werden können oder
  • Mit dem Antrieb verriegelte Deckel mit Zuhaltung oder Zeitverzögerung (Nachlauf!) verwenden
  Mit leicht und gefahrlos erreichbaren Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) ausstatten
    Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht.
  Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen vor Schichtbeginn prüfen
  Bei Instandhaltungsarbeiten Rotor gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern (z. B. mit Holzkeil)
  Siehe auch Abschnitt 5.2.4 "Absturz" dieser BG-Regel

Rechtsgrundlagen und Informationen:

DIN EN 12 012

Gefährliche Oberflächen

Scharfe Kanten aufgeschnittener Verpackungsbänder
 

Bei der Entsorgung persönliche Schutzausrüstungen benutzen, z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille

Unkontrolliert bewegte Teile

Unter Spannung stehende Verpackungsbänder
 

Spezielle Schneidvorrichtung (mit Bandendenhalter) benutzen

Abbildung 10: Schneidvorrichtung mit Bandendenhalter

6.2.2 Abwiegen von Einsatzstoffen

Die Einsatzstoffe werden von Hand oder mit automatisch gesteuerten Anlagen abgewogen.

Abbildung 11: Anlage zum Abwiegen von Einsatzstoffen

Abbildung 12: Saugheber

Teile mit gefährlichen Oberflächen

Spitzen, Schneiden
  Z. B. Öffnen von Gebinden mit Scheren und Messern, Zerkleinern von kompakten Einsatzstoffen mit Messern.
  Arbeiten automatisieren
  Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher)
  Schadhafte Teile aussort...

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