Verantwortlichkeiten
Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betreuung durch Betriebsarzt
Unterstützung durch Sicherheitsbeauftragte
Beteiligung des Betriebsrates
Arbeitsschutzausschuss
  Siehe Abschnitt 1.9 der BGI 571

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