Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen, können Beschäftigte krebserzeugenden bzw. giftigen Motorabgasen ausgesetzt sein. Durch emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe, Dieselpartikelfilter, Katalysatoren und Lüftungsmaßnahmen können die Beschäftigten geschützt werden.

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Abb. 93

Radlader mit Dieselpartikelfilter

Rechtliche Grundlagen

 

Gefährdungen

Bauarbeiten in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen sind Arbeiten:

  • in Hallen mit Dach und mindestens zwei Außenwänden,
  • in Tiefgaragen oder anderen unter Erdgleiche befindlichen Räumen, die nicht als Bauarbeiten unter Tage gelten,
  • in Zelten und Einhausungen mit Dach und mindestens zwei Außenwänden,
  • in fertiggestellten Tunnelbauwerken,
  • in Schächten oder Baugruben mit einer Grundfläche < 100 m²,
  • in Gräben und grabenähnlichen Arbeitsräumen, die mehr als schultertief sind und
  • in Räumen.

Werden bei diesen Bauarbeiten Maschinen und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren eingesetzt, sind die Beschäftigten den in den Abgasen enthaltenen Gefahrstoffen ausgesetzt.

Dieselmotoren

In den Abgasen von Dieselmotoren sind partikel- und gasförmige Gefahrstoffe enthalten. Die Dieselrußpartikel sind krebserzeugend. Die gasförmigen Anteile enthalten insbesondere atemwegsreizende Stickoxide (NO und NO2).

Benzinmotoren

In den Abgasen von Benzinmotoren sind nur gasförmige Gefahrstoffe enthalten. Maßgeblich ist hier das Kohlenmonoxid (CO), welches bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes zu Vergiftungen (Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit) bis hin zum Tod führen kann.

Maßnahmen

Planen Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin vor Beginn der Arbeiten die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Motorabgasen.

Substitution

Vorrangig ist der Einsatz emissionsfreier Antriebe (z. B. Akku- oder Elektroantrieb) bzw. emissionsarmer Antriebe (z. B. Gasmotor) zu prüfen.

Technische Maßnahmen

Ist eine Substitution nicht möglich, ist der Einsatz von Dieselpartikelfiltern oder von Katalysatoren (Benzinmotoren) zu prüfen.

Bei Maschinen die nicht bewegt werden (z. B. Betonpumpen, Stromerzeuger), können in vielen Fällen die Abgase am Auspuff erfasst und ins Freie abgeleitet werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist in Abhängigkeit vom Umfang des Maschineneinsatzes (Nennleistung der gleichzeitig eingesetzten Maschinen und Dauer des Einsatzes), der Größe/Volumen des Arbeitsbereiches, sowie der natürlichen Lüftung immer zu ermitteln, ob zusätzlich lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Organisatorische Maßnahmen

Sorgen Sie dafür, dass Maschinen nur im Rahmen der herstellerseitig vorgesehenen Einsatzgrenzen, z. B. zulässige Grabenabmessungen, verwendet werden.

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass das unnötige Laufenlassen (z. B. im Leerlaufbetrieb) oder das starke Beschleunigen der Motoren (z. B. beim Anfahren) zu unterlassen ist. Weiterhin ist der unnötige Aufenthalt von Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen Abgase freigesetzt werden, zu vermeiden.

Zusätzliche Bestimmungen für den Einsatz von Dieselmotoren

Dieselbetriebene Maschinen sind vorrangig mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) auszurüsten.

Auswahl des Dieselpartikelfilters:

  • nur geprüfte DPF verwenden: Prüfung nach BAFU-, FAD-Qualitätssiegel, VERT-Vorgaben oder UNECE Richtlinie 132
  • Handlungshilfe: Empfehlungsliste zur Nachrüstung von dieselbetriebenen Arbeitsmitteln mit Dieselpartikelfilter für den Einsatz in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen ( siehe www.bgbau.de)

Montage des Dieselpartikelfilters:

  • DPF so montieren, dass keine Sichtfeldeinschränkungen für den Maschinisten entstehen. Ansonsten sind Sichthilfsmittel, wie z. B. Kamera-Monitor-Systeme (KMS), nachrüsten.
  • Schutzaufbauten (z. B. ROPS, TOPS) dürfen bei der Montage, z. B. durch Anbohren und Anschweißen, nicht beschädigt oder geschwächt werden.
  • DPF so montieren, dass durch heiße Oberflächen keine Gefährdungen für den Bediener oder die Bedienerin und die Maschine (Maschinenbrand) entstehen.
  • Fahrzeuge mit Straßenzulassung und Motoren ab der Abgasstufe EURO fünf benötigen keinen DPF.

Zusätzliche Bestimmungen für den Einsatz von Benzinmotoren

  • benzingetriebene Maschinen sind vorrangig mit einem Katalysator (KAT) auszurüsten.
  • Atemschutz ist beim Einsatz von Benzinmotoren auf Baustellen nicht geeignet, da CO-Filter

    • lediglich eine sehr kurze Standzeit haben,
    • einen hohen Atemwiderstand haben,
    • nur als Kombinationsfilter verfügbar sind,
    • ein Filterdurchschlag, auf Grund der Geruchslosigkeit des CO, nicht wahrgenommen werden kann.
    • Überprüfen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob zusätzlich lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Zusätzliche Bestimmungen für Verdichtungsarb...

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