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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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10117 Berlin

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E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Sachgebiet Oberflächentechnik und Schweißen" des

Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV

Ausgabe: Juli 2017

DGUV Information 209-086

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Anwendungsbereich

 

1.1

Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Feuerverzinken (Stückverzinken, Schleuderverzinken) von metallischen Werkstücken einschließlich der damit verfahrensbedingt verbundenen Vor- und Nacharbeiten. Verfahrensbedingt mit dem Feuerverzinken verbunden sind besonders:

  • Aufrüsten/Anschlagen
  • Vorbehandlung
  • Schmelztauchverzinken
  • Abkühlen
  • Abrüsten
  • Nacharbeit
  • Nachbehandlung
 

1.2

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf:

  • kontinuierliche Verzinkungsverfahren wie z. B. Bandverzinken und Drahtverzinken
  • galvanisches Verzinken
  • thermisches Spritzverzinken

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information gelten folgende Begriffe:

 

1.

Stückverzinken ist ein Verfahren, bei dem Überzüge aus Zink bzw. Eisen-Zink-Legierungen durch Eintauchen von vorgefertigten Werkstücken aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink hergestellt werden.

 

2.

Vorbehandlung besteht zumeist aus mehreren Verfahrensschritten zur Vorbereitung der Werkstückoberflächen für den Verzinkungsprozess und setzt sich typischerweise zusammen aus:

  • Entfetten
  • Beizen/Entzinken
  • Spülen
  • Fluxen
  • Trocknen
 

3.

Nachbehandlung besteht zumeist aus einem oder mehreren Verfahrensschritten zur Nachbereitung der Werkstückoberflächen nach dem Verzinkungsprozess. Folgende Prozesse sind möglich:

  • Abkühlen im Wasserbad
  • Passivieren/Oberflächenbehandlung im Tauch- oder Sprühverfahren
  • Trocknen
 

4.

Nachbearbeitung erfolgt mechanisch und besteht zumeist aus einem oder mehreren Verfahrensschritten zur Nachbearbeitung der Werkstückoberflächen (z. B. Feilen, Schleifen) und/oder zur Ausbesserung von Fehlstellen.

 

5.

Behälter sind Gefäße, in denen die Vor- und Nachbehandlung und das Stückverzinken stattfinden.

 

6.

Bäder sind Behälter und deren Inhalt. Branchentypisch werden auch die Begriffe "Vorbehandlungsbecken" bzw. "Zinkkessel" oder "Verzinkungskessel" benutzt.

 

7.

Handbeschickte Bäder sind Bäder, bei denen das Eintauchen und Herausnehmen der Werkstücke ausschließlich von Hand unter Verwendung von Werkzeugen, jedoch ohne Zuhilfenahme von Hebezeugen, ausgeführt wird.

 

8.

Handverzinkung ist ein Verzinkungsprozess, bei dem das Eintauchen und Herausnehmen der Werkstücke aus der Zinkschmelze ausschließlich von Hand unter Verwendung von Werkzeugen, jedoch ohne Zuhilfenahme von Hebezeugen, ausgeführt wird.

 

9.

Reinigung der Zinkbadoberfläche ist ein Prozess, bei dem nach dem Eintauchen der Werkstücke vor deren Entnahme die Schlacke/Asche auf der Zinkschmelze mit Hilfe eines Abstreifers entfernt wird.

 

10.

Schutzwände sind Einrichtungen, hinter denen sich die Beschäftigten zum Schutz gegen Zinkspritzer aufhalten.

 

11.

Werkstücke (Verzinkungsgut) sind alle Gegenstände, die bestimmungsgemäß verzinkt werden sollen.

 

12.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.

 

13.

Werkzeuge zum Verzinken sind Geräte zum Eintauchen der Werkstücke in die Zinkschmelze von Hand (Handverzinkung) sowie Geräte zur Reinigung der Zinkbadoberfläche vor dem Eintauchen bzw. Herausziehen der Werkstücke (z. B. Abstreifer oder Ascheschaufel).

 

14.

Lastaufnahmemittel ist ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel, siehe Begriffsbestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

3 Gefährdungsbeurteilung, Risikominderung und Schutzmaßnahmen

3.1 Unfallschwerpunkte in Feuerverzinkereien

Anhand von Unfallanzeigen aus Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) wurden Unfallschwerpunkte in Feuerverzinkereien abgeleitet. Für die entsprechende Unfallstatistik wurden ca. 1000 Unfallanzeigen aus dem Zeitraum 2000 bis 2012 ausgewertet.

Die abgeleiteten Unfallschwerpunkte weisen auf Arbeitsbereiche mit höheren Unfallrisiken bzw. erhöhten Gefährdungen hin. Die im Abschnitt 4 beschriebenen Schutzmaßnahmen konzentrieren sich auf diese aus der Unfallstatistik abgeleiteten Arbeitsbereiche. In der folgenden Auswertung wird auf die entsprechenden Abschnitte verwiesen, die die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Unfallrisikos in den branchentypischen Unfallschwerpunkten in Feuerverzinkereien darlegen.

Abbildung 1 zeigt den Anteil der Unfallanzeigen (in %) in den jeweils beschriebenen Arbeitsbereichen bezogen auf die Gesamtheit der Unfallanzeigen. Die Anzeigen wurden nach Häufigkeit der Unfallereignisse aufgeschlüsselt. Dab...

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