Zum Hautschutz zählen Schutz-, Reinigungs- und Pflegemittel, die im Hautschutzplan festgelegt sind. Sie müssen auf die verwendeten Produkte abgestimmt sein. Benzin oder als Verdünner verwendete Lösemittel dürfen nicht zur Hautreinigung verwendet werden. Diese Mittel entziehen der Haut Fett. Dadurch wird die Haut trocken, rissig und für die Aufnahme von Krankheitserregern besonders zugänglich. Hautkrankheiten sind die Folge - oft erst nach Jahren.

Beachten Sie bitte, dass der natürliche Hautschutz hauptsächlich auf der sehr dünnen obersten Hornhautschicht wirkt. Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege zusammen bewirken die Gesunderhaltung der Haut.

Spritzer auf der Haut müssen unverzüglich sorgfältig mit viel Wasser und Seife abgewaschen werden, wenn keine speziellen Reinigungsmittel zur Verfügung stehen. Danach ist die Haut mit geeigneten Hautpflegemitteln einzucremen. Aus verfahrenstechnischen Gründen dürfen keine silikonhaltigen Hautschutz- und Hautpflegemittel verwendet werden.

Weitere Hinweise zum Hautschutz enthält die DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole".

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