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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
  Sachgebiet Maschinen, Robotik und Fertigungsautomation (SG MRF) des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV
Ausgabe: Dezember 2022
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titel: © den781 – stock.adobe.com; Abb. 1–4a, 5–22, 24–25, 27–29, 33–36, 38–41, 43–46: © BGHM; 4b: © Tom Auer – Wikimedia Commons; Abb. 23, Abb. 37: © Schuler Pressen GmbH; Abb. 26: © Konzept Quartier GmbH – DGUV; Abb. 30–32: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Abb. 42: © Schaeffler Technologies AG & Co. KG
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: 209008

Vorwort

Unfälle an Pressen führen in der Regel zu schweren Verletzungen. Aus diesem Grund ist der Unfallverhütung an diesen Maschinen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Diese DGUV Information enthält Hilfestellungen und Empfehlungen für ein Einrichten und Betreiben von Pressen der Metallbearbeitung, bei dem die Gefährdungen so gering wie möglich gehalten werden.

Sie richtet sich hauptsächlich an Betreiber und Betreiberinnen von Pressen der Metallbearbeitung, die in Deutschland betrieben werden, und ist als Schulungsunterlage sowie als Nachschlagwerk für Einrichtpersonen gedacht.

Die DGUV Information führt unter anderem die Qualifizierungsanforderungen an Einricht- und Kontrollpersonen auf, beschreibt ansatzweise die Technik von Pressen der Metallbearbeitung und ihren Schutzeinrichtungen und stellt Maßnahmen beim Pressenbetrieb vor, deren Anwendung sich als wertvoll erwiesen hat.

Dabei fokussiert sie sich aufgrund des Unfallgeschehens weitestgehend auf den Schutz vor Bewegungen im Werkzeugeinbauraum von Pressen der Metallbearbeitung, also den Hand- und den Ganzkörperschutz (bei Großpressen).

Damit die Darstellung nicht zu komplex ist, sind Beschaffenheitsanforderungen absichtlich in wenig differenzierter Form dargestellt; es werden lediglich aktuelle DIN EN- oder DIN EN ISO-Normen in Bezug genommen.

Eine differenzierte Darstellung der je nach Einzelfall bei der Prüfung oder sicherheitstechnischen Beurteilung von Pressen heranzuziehenden Grundlage findet sich in der DGUV Information 209-030 "Pressenprüfung". Damit Einrichtpersonen, die nach dem Einrichten mindestens ratsamen Sichtprüfungen, Wirkungskontrollen und Checks im Bedarfsfall vor Augen haben, sind sie den Schutzmaßnahmen zugeordnet aufgelistet.

Die beschriebenen Sichtprüfungen, Wirkungskontrollen und Checks gehen von einem vorschriftsmäßigen Liefer-/Aufstellungszustand der Presse aus.

Die unterschiedliche Sicherheitsausführung vergleichbarer Pressen verschiedenen Fabrikats können bei den Einrichtpersonen Fragen aufwerfen.

Im Zweifel sollten die Befunde der letzten Pressenprüfungen eingesehen werden. Die an einer Presse angebrachte Prüfplakette allein lässt kein vollständiges Urteil über den sicherheitstechnischen Zustand zu, da trotzdem Mängel bestehen können; diese Mängel können je nach Einrichtzustand von Bedeutung sein.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information gilt für Maschinen (Pressen) für die Kalt- oder Warmbearbeitung von Metall, die die folgenden Kriterien ausnahmslos erfüllen:

  • Sie dienen der formgebenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Gemengen.
  • Die Werkzeugbewegung erfolgt als geradlinige Schließbewegung.
  • Die Be- und Verarbeitung erfolgt durch die Werkzeugschließbewegung.

Da der Begriff "Stanzen" nicht genormt ist, gibt es manchmal Rückfragen zur Schriften-Zuordnung von Stanzen oder Stanzmaschinen. Zur Klarstellung: "Formgebende Bearbeitung" umfasst in dieser DGUV Information auch das Ausschneiden (Schneiden des Werkstoffs an einer in sich geschlossenen Schnittlinie entlang) und Beschneiden (Abtrennen von Ränder oder Bearbeitungszugaben an einer offenen oder geschlossenen Schnittlinie entlang) mit Schneidwerkzeugen (Werkzeugen für das Scherschneiden).

Eine Ausnahme besteht für Revolver-Lochstanzen, siehe unten.

Nicht von dieser DGUV Information erfasst werden:

  • Exzenter- und verwandte Pressen der keramischen Industrie
  • hydraulische Spanplatten-, Furnier-, Folien-, Sperrholz- und Nagelplattenpressen der Holzindustrie
  • hydraulische Pressen der Schuhherstellung und -instandsetzung
  • hydraulische Pressen der Be- und Verarbeitung von Bekleidung und Textilien
  • hydraulische Pressen für die Herstellung und Verarbeitung von Leder
  • Maschinen zur Fertigung von Steinen, Platten und Rohren aus Beton
  • hydraulische Pressen der keramischen und Glas-Industrie
  • hydraulische Ballenpressen
  • Müllpressen
  • Schrottpressen
  • Weiterverarbeitungsmaschinen der Elektroindustrie, wie Crimpmaschinen, Abisoliermaschinen, Kabel-Schneidemaschinen und Kombinationen daraus
  • hydraulische Form- und Spritzpresse...

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