Jeder Beschäftigte muss vor Antritt der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr über die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterwiesen werden. Die Verantwortung hierfür tragen Unternehmerinnen oder Unternehmer. Die durchgeführten Unterweisungen erfordern eine schriftliche Dokumentation. In ihr sollten Name, Zeitpunkt und wesentliche Inhalte der Unterweisung aufgeführt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge