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Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Intralogistik und Handel des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV

DGUV Information 208-003

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p208003

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Titel und Abb. 6: © cherryandbees - stock.adobe.com; Abb. 5, 10: © Penny Markt GmbH; Abb. 7: © Hornbach Baumarkt AG; Abb. 9: © Pixabay.com;

Restlichen Abbildungen: © DGUV

1 Allgemeines

1.1 Übersicht über die Kassentisch-Arten

Unterschiedliche Arbeitsanforderungen an der Kasse erfordern unterschiedliche Arten von Kassentischen. Zu unterscheiden sind:

  • Der Sitz-Kassenarbeitsplatz
  • Der kombinierte Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz
  • Der Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe
  • Der Steh-Kassenarbeitsplatz

Eine Übersicht über Kriterien, die bei der Entscheidung für eine Hauptarbeitshaltung helfen, finden Sie hier:

Abb. 1

Dieses Schaubild kann helfen, die richtige Hauptarbeitshaltung zu ermitteln

Gut gestaltete Kassenarbeitsplätze können einen großen Beitrag leisten, um das Ziel zu erreichen, mit freundlichem Kassenpersonal zügig und fehlerfrei zu kassieren.

Sitz-Kassenarbeitsplatz Kombinierter Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz

Vorkommen z. B.: Lebensmitteleinzelhandel, Drogerie, Elektronikmarkt

Vor- und Nachteile: Vor- und Nachteile:
+ beim Sitzen ermüdet man nicht so schnell + es gelten dieselben Vorteile wie beim Sitz-Kassenarbeitsplatz
+ unterschiedliche Körpergrößen können über die individuelle Einstellung des Arbeitsstuhles zum Teil ausgeglichen werden + zusätzlich können Beschäftigte frei wählen, wie lange sie bei der Arbeit stehen und wie lange sie sitzen möchten
Arbeitsbereich ist begrenzt Der Arbeitsstuhl ist in der Regel weniger leicht beweglich
Körperkraft kann im Sitzen schlecht eingesetzt werden Risiko, beim Besteigen des Arbeitsstuhls zu fallen
Risiko auf längere Sicht falsche Körperhaltung einzunehmen    

Anforderungen:

  • Ausstattung mit Arbeitsdrehstuhl verpflichtend, ggf. Fußstütze
  • Auf eine ausreichende Beinraumhöhe ist besonders zu achten
  • Abwechslung mit anderen Tätigkeiten wird empfohlen
  • Ausstattung mit Arbeitsdrehstuhl mit verlängerter Gasdruckfeder und mit separater Fußstütze verpflichtend
  • Auf eine ausreichende Beinraumtiefe in Knie- und Fußhöhe achten
  • Es muss genügend Raum vorhanden sein, um den Arbeitsstuhl wegsetzen zu können
Anforderungen:

 

Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe Steh-Kassenarbeitsplatz

Vorkommen z. B.:

Baumarkt, Getränkehandel, Tankstelle, Kiosk

Vorkommen z. B.:

Textilhandel, Warenhaus, Tankstelle, Kiosk
Vor- und Nachteile: Vor- und Nachteile:
+ es kann leicht zum Stehen gewechselt werden + großer Bewegungsradius
+ die Stehhilfe entlastet beim Stehen + Körperkraft kann im Stehen voll eingesetzt werden
eine Stehhilfe ist keine vollwertige Sitzgelegenheit Stehen ist belastend für Beine und Rücken
die Stehhilfe lässt nur eine Sitz- bzw. Arbeitshaltung zu, dies kann evtl. zu Druckschmerzen an den Oberschenkeln bei längerer Benutzung führen Pedale, z. B. zur Steuerung eines Kassenförderbandes, können nicht bedient werden, da einbeiniges Stehen notwendig wäre
unterschiedliche Körpergrößen können nicht ausgeglichen werden, d.h. die Arbeitshöhe kann nicht für alle Beschäftigten gleich gut sein unterschiedliche Körpergrößen können nicht ausgeglichen werden, d.h. die Arbeitshöhe kann nicht für alle Beschäftigten gleich gut sein

Anforderungen:

  • Auf eine ausreichende Beinraumtiefe in Knie- und Fußhöhe achten
  • Es muss genügend Raum vorhanden sein, um die Stehhilfe wegsetzen zu können
  • Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten

Anforderungen:

  • Auf einen ausreichenden Fußraum im gesamten Arbeitsbereich achten
  • Abwechslung mit anderen Tätigkeiten ist ein Muss
  • Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten

Für weitere Informationen siehe

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 108-601 "Branche Einzelhandel"
  • DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze".

Bei der Auswahl von Steh-Kassentischen müssen Sie vor der Anschaffung eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstellen. Beziehen Sie ggf. Fachleute im Betrieb mit ein.

Für Sie als Unternehmer bleibt grundsätzlich die Pflicht, für die sichere Verwendung von Steh-Kassentischen zu sorgen. Wählen Sie einen Aufstellungsort, der ein sicheres Arbeiten durch genügend Freiraum und ausreichende Abstände zu Verkehrswegen und anderen Einbauten, wie z. B. rückwärtigen Regalen, ermöglicht.

In dieser Schrift werden hauptsächlich die Kassentisch-Arten "Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe" und "Steh-Kassenarbeitsplatz" betrachtet.

Sie haben weitergehende Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit an Kassenarbeitsplätzen? Wenden Sie sich an die Expertinnen und Experten Ihres Unfallversicherungsträgers. Als Mitgliedsunterneh...

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