Die Ersthelferausbildung ist eine Grundausbildung, die den Ersthelfer bzw. die Ersthelferin in die Lage versetzt, in der Regel bei allen im Betrieb vorkommenden arbeitsbedingten Verletzungen, vom kleinen Unfall bis zum Notfall, aber auch bei lebensbedrohlichen Situationen aufgrund solcher Erkrankungen, die nicht in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, die notwendigen vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen. Soweit die Ersthelfer und Ersthelferinnen in einzelnen Betrieben die an sie zu stellenden Anforderungen allein aufgrund der ihnen durch die Grundausbildung vermittelten Fertigkeiten nicht erfüllen können, müssen sie zusätzlich ausgebildet werden (siehe Abschnitt 6.7).

Der Ersthelfer bzw. die Ersthelferin ist im Ernstfall häufig auf sich allein gestellt; er oder sie kann oftmals niemand anderen um Rat bitten. Verschiedene Situationen, die Anlässe für Erste-Hilfe-Leistungen sind, bilden deswegen die Ausgangspunkte für die einzelnen Lehrinhalte. Die zu vermittelnden Anwendungen der Ersten Hilfe werden nicht nur dargestellt und besprochen, sondern intensiv geübt. Ziel ist es, den Laien Kenntnisse und Fertigkeiten so zu vermitteln, dass sie die nötige Sicherheit für den Ernstfall, insbesondere für die Durchführung der lebensrettenden Maßnahmen, erhalten. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome wie Blutungen, Atemstillstand, Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit sollen sie die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten bzw. Patientinnen erkennen und ihr zielsicher begegnen können.

Die Ausbildung zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin hat in Übereinstimmung mit Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe" folgende Themen zum Gegenstand:

 

1.

Eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten und Rettung aus dem Gefahrenbereich

 

2.

Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf)

 

3.

Störungen des Bewusstseins

 

4.

Störungen von Atmung und Kreislauf einschl. der Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung

 

5.

Knochenbrüche, Gelenkverletzungen

 

6.

Bauchverletzungen

 

7.

Wunden, bedrohliche Blutungen

 

8.

Schock

 

9.

Verbrennungen/thermische Schäden

 

10.

Vergiftungen, Verätzungen

Die Ausbildung erstreckt sich mit Ausnahme des Gerätes zur automatisierten Defibrillation (AED) nicht auf die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Erste-Hilfe-Geräte, medizinische Geräte, Krankentragen, sowie die Verabreichung von Medikamenten (z. B. Antidote). Lediglich die Verwendung des in den Verbandkästen nach DIN 13 157 und DIN 13 169 enthaltenen Erste-Hilfe-Materials ist Gegenstand der Ausbildung.

Die Ausbildung zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin erfolgt mittels des Lehrganges "Ausbildung in Erster Hilfe" (Erste-Hilfe-Lehrgang), der 9 Unterrichtseinheiten umfasst, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten beträgt.

An dem Erste-Hilfe-Lehrgang sollen in der Regel mindestens 10 und nicht mehr als 15 Versicherte teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers bzw. einer -helferin, 20 Personen nicht übersteigen.

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