Zusammenfassung

 
Überblick

Das Fahrrad ist mittlerweile zu einem alternativen Verkehrsmittel herangewachsen und gewinnt stetig an Attraktivität. Zur umweltfreundlichen Fortbewegung kommt noch das körperliche Training. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass das Fahrrad gerade in verstopften Innenstädten auf kurzen und mittleren Strecken einem Auto in Bezug auf die Geschwindigkeit oftmals überlegen ist. Dies gilt besonders zur Rushhour. Daher überlegen immer mehr Arbeitgeber, ob sie ihren Mitarbeitern anstatt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad anbieten sollen. Dieser Beitrag zeigt die Vorteile von Fahrrädern und E-Bikes, weist jedoch auch auf die Gefahren hin, die sich bei deren Nutzung fast zwangsläufig ergeben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DGUV-I 202-025 "Das gehört zu einem verkehrssicheren Fahrrad": zeigt auf einem Plakat die wichtigsten Einrichtungen am Fahrrad hinsichtlich der Verkehrssicherheit.

DGUV-I 202-026 "Profis fahren mit Helm": nennt die Kriterien, die beim Kauf eines Fahrradhelms zu beachten sind.

DGUV-I 202-097 "Prüf dein Rad – Checkliste für das sichere Fahrrad": behandelt Transport- und Lastenfahrräder beim Transport im Betrieb und in Städten.

DGUV-I 208-047 "Pedelec 25 – Fahrrad, Transportmittel – Elektromobilität": behandelt den Umgang mit Pedelec 25 und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

DGUV-I 208-049 "Fahrradkurierdienste – so fahren Sie sicher": gibt Hinweise und Tipps für die Fahrradkurierbranche, damit sich diese insbesondere in Großstädten besser schützen kann.

DGUV-I 208-055 "Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad": zeigt auf einem Plakat die wichtigsten Einrichtungen am Fahrrad hinsichtlich der Verkehrssicherheit.

1 Die Geschichte des Fahrrads

Das Fahrrad kann bislang auf eine durchaus bewegte Geschichte zurückblicken. Es war ein langer Weg von den ersten Versuchen des Freiherrn Karl von Drais, der im Jahre 1817 in Mannheim seine ersten Touren auf seinem Laufrad "Draisine" zurücklegte, bis zum High-Tech-Rad der heutigen Zeit. Und dennoch ist das Fahrrad als Verkehrsmittel so aktuell und zeitgemäß wie selten zuvor. Dies liegt zum einen daran, dass viele Großstädte durch Autoverkehr inzwischen völlig verstopft sind. Hinzu kommt die Umweltverschmutzung durch Abgase, z. B. die Stickoxidbelastung durch Dieselfahrzeuge. Zum anderen hat die technische Entwicklung des Elektroantriebs dem Fahrrad nochmals zu einem weiteren Anschub verholfen.

2 Fahrräder und E-Bikes

Ein Fahrrad wird durch Muskelkraft über Pedale (Tretkurbeln) angetrieben.

"E-Bike" wiederum ist umgangssprachlich der Oberbegriff für alle Zweiräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, der den Fahrer beim Treten der Pedale unterstützt. Unter den Begriff "E-Bike" fallen also Pedelecs und S-Pedelecs. Aber auch Elektromofas, die gefahren werden, ohne dass man in die Pedale tritt, fallen unter den Begriff "E-Bike".

Das Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 250 Watt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der Elektroantrieb selbstständig ab. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nicht möglich. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet sein, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. Ein Pedelec ist einem normalen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt demzufolge weder eine Zulassung noch einen Führerschein. Außerdem gibt es bei Pedelecs keine Helmpflicht und keine Altersbeschränkung. Mit einem Pedelec darf man auch auf Radwegen fahren.

Bei einem S-Pedelec unterstützt der Elektromotor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ein S-Pedelec ist in der Funktionsweise dem Pedelec 25 gleichzusetzen. Der Unterschied ist lediglich, dass die Unterstützung des Elektroantriebs bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h reicht. Die Nenn-Dauerleistung eines S-Pedelec-Motors liegt bei maximal 4.000  Watt.

S-Pedelecs werden nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad eingestuft. Personen, die nach dem 1.4.1965 geboren wurden, brauchen zum Fahren eines S-Pedelecs mindestens einen Führerschein der Klasse M (in Klasse B bereits enthalten). S-Pedelecs dürfen nur von Personen gefahren werden, die mindestens 15 Jahre alt sind. Weiterhin werden für das S-Pedelec eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und ein Rückspiegel benötigt.

 
Achtung

Unfälle mit E-Bikes

Laut einer statistischen Erhebung aus dem Jahr 2018 ist die Zahl der verunfallten E-Bike-Fahrer erheblich angestiegen. Auch gehen im Vergleich zum klassischen Fahrrad ohne elektrischen Antrieb überdurchschnittlich viele Unfälle tödlich aus. Ursache hierfür ist oftmals ein Unterschätzen der eigenen Geschwindigkeit des E-Bikes. Darüber hinaus wird häufig auch die Bremskraft überschätzt. Daher ist gerade für Neulinge auf dem E-Bike ein Training sinnvoll und hilfreich.

3 Steuerliche Grundlage

Im November 2012 wurde durch die Finanzminister der Länder entschieden, ...

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