Begriff

Die Abkürzung CE steht für "Conformité Européenne" und bedeutet, dass ein Produkt dem europäischen Regelwerk für Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend konstruiert, gestaltet und gefertigt wurde. Es muss als "Verwaltungs- und Sicherheitszeichen" auf allen Produkten angebracht sein, für die ein solches Zeichen aufgrund einer europäischen Richtlinie verlangt wird. Es ist die Voraussetzung für den freien Warenverkehr auf dem europäischen Binnenmarkt des jeweiligen Produktes. Wenn europäische Richtlinien Anforderungen an die Konformität von Produkten stellen, und wenn dabei die Anbringung eines CE-Kennzeichens verlangt wird, darf dieses Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf ihm das CE-Kennzeichen angebracht worden ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Anbringung eines CE-Kennzeichens wird in einer Vielzahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen verlangt. Wichtig im Arbeitsschutz sind z. B. die Richtlinien zu Niederspannung (2006/95/EG), Einfache Druckbehälter (2009/105/EG), Gasverbrauchseinrichtungen (Verordnung (EU) 2016/426), Persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425), Maschinen (2006/42/EG) oder Druckgeräte (97/23/EG).

Die nationale Umsetzung der Vorgaben der o. g. europäischen Richtlinien erfolgt durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

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