Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht.[1] Diese verpflichtet ihn, auf die berechtigten Interessen und das Wohl des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass er am Arbeitsplatz Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist.[2] Der Arbeitgeber hat die Arbeitsumgebung so zu gestalten und die Arbeitsleistung so zu regeln, dass die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren angemessen geschützt sind. Gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber die mit einer Tätigkeit verbundene Gesundheitsgefährdung beurteilen und festlegen, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Nach § 5 Abs. 3 ArbSchG kann sich eine Gefährdung auch aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben.

 
Praxis-Tipp

Von der orientierenden zur gezielten Befragung

Der Fragebogen für die psychische Belastung ist mitbestimmungspflichtig und deshalb setzt hier der innerbetriebliche Diskussionsprozess ein. Dieser Prozess ist der erste Schritt und der wichtigste.

Empfehlenswert ist die Auswahl von anerkannten Tests, z. B. aus der Toolbox der BAuA, die Sie gemeinsam für sich anpassen. Stellen sich bei ersten Tests Bereiche heraus, die genauer analysiert werden sollten, dann setzen Sie hier gezielt spezielle Verfahren oder Fragebögen ein.

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