Überblick

Ein Brand entsteht da, wo neben einem brennbaren Stoff und Sauerstoff eine entsprechende Zündquelle wirksam wird. Unter dem Aspekt der Brandverhütung ist es daher wichtig, eine Übersicht über die Risiken der im Betrieb vorhandenen oder möglichen Zündquellen zu gewinnen. Diese sind z. T. wie bei Heißarbeiten (Schweißen, Brennen) betrieblich bedingt oder gehören wie Brandstiftung und der Einsatz elektrischer Energie zum allgemeinen Lebensrisiko. Weil es glücklicherweise nur sehr selten zu Bränden kommt, ist die praktische Lebenserfahrung in diesem Bereich üblicherweise eher gering. In der Folge werden Risiken potenzieller Brandursachen oft anders eingeschätzt, als es das Brandgeschehen zeigt. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen der betrieblichen Unterweisung auf mögliche Zündquellen und ihre Vermeidung hinzuweisen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Brandverhütung i. Allg. zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz, nach denen er unter anderem Maßnahmen zu treffen hat, um Gefahren an der Quelle zu bekämpfen.[1] Zur Vermeidung von Zündquellen im Speziellen finden sich zahlreiche Vorgaben und Hinweise v. a. in den Vorschriften der Versicherungswirtschaft (VdS-Richtlinien), z. B.

  • VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb",
  • VdS 2038 "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen".

Sie werden ergänzt durch diverse branchen- und verfahrensspezifische Richtlinien, die sich z. T. detailliert mit Zündgefahren beschäftigen (z. B. VdS 2008 "Feuergefährliche Arbeiten").

Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthält vor allem die DGUV-I 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" entsprechende Informationen.

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