Zusammenfassung

 
Überblick

Ein Brand entsteht da, wo neben einem brennbaren Stoff und Sauerstoff eine entsprechende Zündquelle wirksam wird. Unter dem Aspekt der Brandverhütung ist es daher wichtig, eine Übersicht über die Risiken der im Betrieb vorhandenen oder möglichen Zündquellen zu gewinnen. Diese sind z. T. wie bei Heißarbeiten (Schweißen, Brennen) betrieblich bedingt oder gehören wie Brandstiftung und der Einsatz elektrischer Energie zum allgemeinen Lebensrisiko. Weil es glücklicherweise nur sehr selten zu Bränden kommt, ist die praktische Lebenserfahrung in diesem Bereich üblicherweise eher gering. In der Folge werden Risiken potenzieller Brandursachen oft anders eingeschätzt, als es das Brandgeschehen zeigt. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen der betrieblichen Unterweisung auf mögliche Zündquellen und ihre Vermeidung hinzuweisen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Brandverhütung i. Allg. zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz, nach denen er unter anderem Maßnahmen zu treffen hat, um Gefahren an der Quelle zu bekämpfen.[1] Zur Vermeidung von Zündquellen im Speziellen finden sich zahlreiche Vorgaben und Hinweise v. a. in den Vorschriften der Versicherungswirtschaft (VdS-Richtlinien), z. B.

  • VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb",
  • VdS 2038 "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen".

Sie werden ergänzt durch diverse branchen- und verfahrensspezifische Richtlinien, die sich z. T. detailliert mit Zündgefahren beschäftigen (z. B. VdS 2008 "Feuergefährliche Arbeiten").

Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthält vor allem die DGUV-I 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" entsprechende Informationen.

1 Überblick Brandursachen

Die Erfassung von Brandursachen erfolgt nicht umfassend und nach einheitlichen, trennscharfen Kriterien. Daher gibt es unterschiedliche statistische Auswertungen dazu. Als Anhaltspunkt kann eine Übersicht aus Abschn. 1 DGUV-I 205-001 gelten (Abb. 1).

Abb. 1: Brandursachen in Deutschland[1]

 
Wichtig

Thema für die Brandschutzunterweisung

Nach Gefühl schätzen Befragte oft den Umgang mit Feuer (z. B. beim Rauchen) als besonders gefährlich ein. Der Umgang mit elektrischer Energie, der weithin als "normal" und unproblematisch angesehen wird, wird dem gegenüber eher unterschätzt. Das gilt auch für die Gefahr der Brandstiftung (s. Abschn. 3).

2 Blitzschlag

Die Häufigkeit von Blitzschlägen ist höher als vielfach erwartet. Als Brandgefahr spielen Blitzschläge im betrieblichen Bereich allerdings keine große Rolle. Meist sind Objekte außerhalb des betrieblichen Bereichs betroffen, z. B. Leitungsanlagen und Bäume. Größere betriebliche Anlagen sind i. d. R. mit Blitzschutzeinrichtungen versehen, und wenn es zu Schäden kommt, dann sehr viel häufiger durch Überspannung als durch Brandausbrüche. Die Entscheidung, ob und in welcher Form ein Gebäude oder eine Anlage mit einer Blitzschutzeinrichtung versehen werden sollte, ist bestimmt durch

  • Auflagen der genehmigenden Behörde bzw. Betriebsbestimmungen (u. a. bei Sonderbauten) oder
  • Vorgaben des Sachversicherungsunternehmens.

Dabei spielen jeweils die Größe und Lage des Objekts, das örtliche Gewittergeschehen und die Art des Betriebs eine Rolle. Aber natürlich kann auch das Sicherheitsbedürfnis des Eigentümers den Ausschlag geben, v. a. wenn es darum geht, Überspannungsschäden zu vermeiden, was wegen der gestiegenen Bedeutung und den hohen Werten von elektronischen Anlagen eine hohe Priorität hat.

3 Brandstiftung

Brandstiftung ist in Betrieben ein wichtiges, vielleicht unterschätztes Thema. Die Anzahl der Fälle ist hoch, zumal eine große Dunkelziffer besteht – mindestens bei kleineren Vorkommnissen (z. B. Müllbrände). Die Schäden sind nicht unbeträchtlich, weswegen gerade die Versicherungen das Risiko hoch einschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen

  • Brandstiftung von außen, also durch Personen, die sich nicht oder nur unbefugt auf dem Betriebsgelände aufhalten. Häufig stehen Brandstiftungen in Zusammenhang mit Einbruchsdelikten, kommen aber auch als Vandalismus oder aus anderen kriminellen Beweggründen vor. Nach VdS sind besonders abgelegene und nicht einsehbare Bereiche gefährdet sowie Objekte in problematischen Siedlungslagen (z. B. Innenstadtlagen mit hoher Kriminalität).
  • Brandstiftung von innen, also durch Betriebsangehörige oder andere Personen, die sich zunächst berechtigt auf dem Gelände aufhalten, z. B. Fremdfirmenmitarbeiter, Kunden. Auslöser sind oft Wut über vermeintlich schlechte Behandlung oder auch die Vertuschung eigener Fehlleistungen und Straftaten.

Absoluter Schutz ist realistisch nicht möglich, wenn die kriminelle Energie der Täter nur hoch genug ist. Folgende Maßnahmen tragen aber dazu bei, das Risiko gering zu halten:

Gegen Brandstiftung von außen sind alle Maßnahmen relevant, die auch sonst einen wirksamen Diebstahls- bzw. Einbruchschutz darstellen, z. B. ausreichende Abzäunung, Zugangskontrolle, Beleuchtung, Überwachung nicht einsehbarer Bereiche, Bewachung außerhalb der ...

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