Brandstiftung ist in Betrieben ein wichtiges, vielleicht unterschätztes Thema. Die Anzahl der Fälle ist hoch, zumal eine große Dunkelziffer besteht – mindestens bei kleineren Vorkommnissen (z. B. Müllbrände). Die Schäden sind nicht unbeträchtlich, weswegen gerade die Versicherungen das Risiko hoch einschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen

  • Brandstiftung von außen, also durch Personen, die sich nicht oder nur unbefugt auf dem Betriebsgelände aufhalten. Häufig stehen Brandstiftungen in Zusammenhang mit Einbruchsdelikten, kommen aber auch als Vandalismus oder aus anderen kriminellen Beweggründen vor. Nach VdS sind besonders abgelegene und nicht einsehbare Bereiche gefährdet sowie Objekte in problematischen Siedlungslagen (z. B. Innenstadtlagen mit hoher Kriminalität).
  • Brandstiftung von innen, also durch Betriebsangehörige oder andere Personen, die sich zunächst berechtigt auf dem Gelände aufhalten, z. B. Fremdfirmenmitarbeiter, Kunden. Auslöser sind oft Wut über vermeintlich schlechte Behandlung oder auch die Vertuschung eigener Fehlleistungen und Straftaten.

Absoluter Schutz ist realistisch nicht möglich, wenn die kriminelle Energie der Täter nur hoch genug ist. Folgende Maßnahmen tragen aber dazu bei, das Risiko gering zu halten:

Gegen Brandstiftung von außen sind alle Maßnahmen relevant, die auch sonst einen wirksamen Diebstahls- bzw. Einbruchschutz darstellen, z. B. ausreichende Abzäunung, Zugangskontrolle, Beleuchtung, Überwachung nicht einsehbarer Bereiche, Bewachung außerhalb der Betriebszeiten, Sicherung von Türen, Fenstern usw., Verschlossenhalten von Leitern und Werkzeug usw.

Brennbare Stoffe innerhalb und außerhalb von Gebäuden sollten unbedingt dem Zugriff Unbefugter entzogen werden. Praktisch heißt das, dass z. B. Lagerräume (und sei es nur für Putzmittel, Toiletten- oder Kopierpapier) und andere wenig benutzte Räume verschlossen sein sollten. Gleiches gilt für Garagen, Schuppen usw., die verschlossen und blickdicht sein sollten.

Brandlasten, wie Reservematerial und -möbel, Müll usw., dürfen nicht in allgemein zugänglichen Bereichen gelagert werden. Müllbehälter oder -lager sollten sich nach VdS generell in einem Abstand von mindestens 10 m zum Gebäude befinden und nicht unter Durchfahrten, Vordächern usw., aber auch nicht unmittelbar am Außenzaun. Dabei ist auch an nur gelegentlich auftretende Brandlasten zu denken, wie z. B. Verpackungsmaterial, Bauabfälle, Sperrmüll. Gerade diese werden oft bis zur Entsorgung da abgelegt, wo sie auf den ersten Blick nicht stören, aber Brandstifter gerade zu einladen, z. B. an Keller- und Hinterausgängen, am Zaun usw. Gerade wenn die bloße Lust am Feuerlegen die Motivation der Täter ist, zeigt die Erfahrung, dass allein der Anblick brennbaren Materials einen erheblichen "Ehrgeiz" bei der Tatausführung anfacht.

 
Wichtig

Für Aufmerksamkeit sorgen

Eine gepflegte Unternehmenskultur und gute Betriebsatmosphäre reduzieren das Risiko für Brandstiftungen, und zwar sowohl bezogen auf Brandstiftungen von innen wie von außen. Gerade in Betrieben, die keine Zugangskontrolle haben, sollte möglichst dafür gesorgt werden, dass potenzielle Täter sich nicht unbeobachtet fühlen. Beschäftigte sollten z. B. ermuntert werden, Fremde anzusprechen und bestimmte Räume abgeschlossen zu halten usw.

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