Soweit Lehrkräfte und andere Beschäftigte betroffen sind, gelten auch in Schulen die Bestimmungen der üblichen Arbeitsschutzvorschriften (u. a. ArbSchG, DGUV-V 1), die eine jährliche Unterweisung in Sicherheitsfragen und auch ausdrücklich Kenntnisse im Umgang mit Löscheinrichtungen (ArbStättV, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände") vorsehen. Einige Brandschutzerlasse sprechen solche Unterweisungen, die anhand von Notfallplan oder Brandschutzordnung durchzuführen sind, ebenfalls an.

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