Der Grundlehrgang reicht für den Einsatz als Betriebssanitäter allein nicht aus. Es muss zusätzlich die Teilnahme am Aufbaulehrgang erfolgen. Für die Teilnahme am Aufbaulehrgang darf die Teilnahme an der Grundausbildung nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Sofern die 2-Jahres-Frist verstrichen ist, muss der Grundlehrgang wiederholt werden. Wurde anstelle der Grundausbildung eine vergleichbare berufliche Tätigkeit anerkannt, ist für die Berechnung der 2-Jahres-Frist die Beendigung der entsprechenden Tätigkeit maßgebend. Der Aufbaulehrgang muss zwingend von allen künftigen Betriebssanitätern absolviert werden. Eine Anrechnung anderer beruflicher Tätigkeiten wie in der Grundausbildung ist nun nicht mehr möglich.

Der Aufbaulehrgang umfasst mindestens 32 Unterrichtseinheiten, zuzüglich der Prüfungszeit, die von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer abhängig ist. Pro Tag dürfen maximal 9 Unterrichtseinheiten absolviert werden, wobei mindestens 3 Pausen – deren Gesamtdauer mindestens 45 Minuten beträgt – einzulegen sind. Der Aufbaulehrgang ist als Präsenzlehrgang durchzuführen und endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.

In diesem Lehrgang sollen die erworbenen Kenntnisse der betrieblichen Notfallmedizin erweitert und vertieft werden. Die Inhalte des Grund- und Aufbaulehrganges sind von der DGUV definiert.

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