1) Wer überprüft die Sicherheitsdatenblätter? Was muss geprüft werden?

Gewerbliche Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende Angaben hin überprüfen und ggf. ein neues, fehlerfreies und vollständiges Exemplar anfordern bzw. weitere Informationen einholen. I. d. R. besitzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu die nötige Fachkunde.

2) Wie aktuell müssen Sicherheitsdatenblätter sein?

Die Anhänge der REACH-Verordnung werden regelmäßig geändert. Die letzte Änderung des Anhang II gilt seit 1.1.2021, u. a. bez. Informationen zu spezifischen Konzentrationsgrenzwerten, zu M-Faktoren und zu Schätzwerten für die akute Toxizität sowie möglicher Nanoformen. Sicherheitsdatenblätter, die dem geänderten Anhang II nicht entsprechen, dürfen bis zum 31.12.2022 zur Verfügung gestellt werden. (Zukünftige) Änderungen des Anhang II sollten also Anlass für Aktualisieren und Anfordern aktueller SDB sein.

3) Warum ist eine zentrale Beschaffung für wirksamen Arbeitsschutz sinnvoll?

Während in größeren Unternehmen Verantwortliche in der Beschaffung die Bestellungen vornehmen, erfolgen in KMU Bestellungen häufig "auf Zuruf", d. h., es bestellt derjenige, der den Arbeitsstoff oder das Arbeitsmittel gerade braucht. Sicheres und gesundes Arbeiten kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn die Forderungen des ArbSchG eingehalten werden. Dazu gehört auch eine Beschaffung, der alle nötigen Informationen zu z. B. Arbeitsstoffen und hier v. a. zu Gefahrstoffen vorliegen. Dies wird ermöglicht, wenn festgelegt ist, wer für die Beschaffung zuständig ist, und den Verantwortlichen alle nötigen Informationen zugänglich und bekannt sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge