Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob die Bestimmungen und Schutzmaßnahmen gemäß Baustellenverordnung eingehalten werden (auch Fremdfirmeneinsatz, Sicherheitskoordinator).
Checkliste
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Check | Bemerkungen | ||
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1) | Grundsatz: Grundlagen sind die Baustellenverordnung und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). |
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2) | Handelt es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine Baustelle im Sinne von § 2 Baustellenverordnung (> 30 Tage und 20 Beschäftigte bzw. > 500 Mannstunden) Wenn ja: Sind die Forderungen nach Baustellenverordnung (Vorankündigung bei der zuständigen Behörde, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Koordinator) erfüllt? |
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3) | Werden die Schutzmaßnahmen mit dem Auftraggeber und der bauausführenden Abteilung oder Fremdfirma abgestimmt? Ist für die Unterweisung von Fremdfirmenmitarbeitern gesorgt? | □ | |
4) | Wird die Ausführung der Schutzmaßnahmen vor Ort durch den Koordinator kontrolliert? | □ | |
5) | Ist die Baustelle so abgesichert, dass Dritte nicht gefährdet werden?
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6) | Werden Arbeiten so geplant und zeitlich so gelegt, dass Belastungen für die Beschäftigten des Auftraggebers vermieden werden?
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7) | Werden ggf. Verkehrswege neu festgelegt und gesichert? | □ | |
8) | Werden ggf. Flucht- und Rettungswege neu festgelegt? | □ | |
9) | Werden Leitungen für die Baustellenversorgung, Überwege usw. so verlegt, dass Fußgänger nicht stolpern können? (ggf. auch an Personen mit Behinderung denken) | □ | |
10) | Sind Baustellen im Bereich von innerbetrieblichen Straßen so eingerichtet, dass sie auch nachts eindeutig erkannt werden können? | □ |
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