Zur besseren Integration mobilitätseingeschränkter Reisender in eine barrierefreie Reisekette mit besonderem Bezug zum Bahnhof kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden:[1]

 

Planungsschritte und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung und Nutzung von Bahnhöfen

Lfd. Nr. Bahnhofsplanung/ Bahnhofsbereich Art der Behinderung/Probleme Regelwerk Methodisches Vorgehen/T-O-P-Maßnahmen
1 Vorhandene Bahnhöfe
 
  • Beurteilung und Bewertung vorhandener Bahnhöfe und Haltepunkte auf ihre Barrierefreiheit
  • Entscheidungsfindung für Neu- und Umplanung (Umgestaltung) von Bahnhöfen und Haltepunkten
  • Art der körperlichen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen der Mobilität von Reisenden
  • Bewertung des Ist-Zustands

BGG

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 18040-3

Ril 81301

Methodisches Vorgehen:

  • Bestandsaufnahme relevanter Gestaltungselemente des Bahnhofs/Haltepunktes
  • Bewertung mit Multiple-Choice-Verfahren anhand von Kriterien zur Barrierefreiheit

    • Barrierefrei: Erfüllung aller technischen Anforderungen
    • Bedingt barrierefrei: Nutzung möglich, aber nicht ohne Beeinträchtigung
    • Nicht barrierefrei: Starke Beeinträchtigung und Gefährdung (lebensgefährlich)
  • Entscheidungsfindung zur Erzielung des Sollzustands der Barrierefreiheit
2 Fahrplanauskunft und Mobilitätsservice
   

Große Erschwernisse bei der Planung von Reisen seitens mobilitätseingeschränkter Personen im Nah- und Fernverkehr durch

  • Einholen von zeitnahen Informationen bei verschiedenen Verkehrsträgern
  • Erleben von Überraschungen an Bahnhöfen hinsichtlich fehlender Barrierefreiheit (z. B. nicht funktionierende Aufzüge, nicht vorhandene mobile Rampen)

BGG

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

TSI PRM

Technische Maßnahmen:

  • Ausrüstung von mehretagigen Bahnhöfen/Stationen mit Aufzügen
  • Schaffung und Kennzeichnung von Überquerungsstellen für ebenerdigen Zugang beeinträchtigter Personen zum Bahnsteig

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung barrierefreier Routenplanung im Stadt- und Regionalverkehr (z. B. über Internet: VBB Fahrinfo[2])
  • präventive Meldung über Aufzugsstörungen an Einstiegs-, Ausstiegs- und Umsteigestation bzw. -bahnhof (z. B. realisiert in Berlin über VBB Fahrinfo)
  • Anfordern von Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen online oder per Telefon, Fax, E-Mail 24 h vor Reiseantritt national, 48 h international bei Mobilitätsservice-Zentrale der DB bzw. Inanspruchnahme von Bahnhofsmissionen
  • kostenloses Parken der Pkw von Personen mit Handicap + Begleitpersonen an unbeschrankten Parkplätzen von DB BahnPark GmbH

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Vermittlung eines Sicherheitsgefühls der beeinträchtigten Personen vor Reiseantritt
3 Innengestaltung des Bahnhofs
3.1 Bahnhofs- und Bahnsteigzugang

Gefährdung von Sicherheit und Wohlbefinden beim Betreten/Befahren des Bahnhofs durch Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen (Rollstuhl-und Rollatornutzer, Gehbehinderte) mit Ziel Bahnsteig und dabei zu überwindenden

  • Treppen
  • Stufen
  • Schwellen

ArbStättV

ASR A1.7

ASR V3a.2

DGUV-R 108-004

DGUV-R 108-006

DGUV-I 207-006

DGUV-I 208-005

TSI PRM

DIN 18040-1

DIN 18065

DIN EN 16165

VDI 6000

VDI 6008

Ril 81302

Ril 81304

Ril 81305

Technische Maßnahmen:

  • Überwindung der Höhenunterschiede ggf. über mehrere Etagen durch

    • Gehwege (Neigung ≤ 6 %)
    • stufenfreie Verkehrsflächen
    • Aufzüge
    • Rampen (Neigung ≤ 6 %)
  • optimierte Bahnsteighöhe (Niveaugleichheit von Fußbodenhöhe des Fahrzeugs und Bahnsteigs)
  • Verkehrsweg mind. 250 cm von der Bahnsteigkante
  • Abstand des Warnstreifens zur Bahnsteigkante zwischen 75–90 cm; Breite 25–30 cm

Organisatorische Maßnahmen:

  • Berücksichtigung der sog. "1000-Reisende-Regelung" der DB, d. h. bei ≤ 1.000 abreisenden/ankommenden Fahrgästen gemittelt über 1 Jahr Prüfung der Realisierbarkeit von stufenfreien Wegen
3.2 Visuelle, akustische und taktile Wegeleit- und Orientierungssysteme

Unfall- teilweise Lebensgefahr und Gefühl der Orientierungslosigkeit infolge eines fehlenden bzw. nicht adäquaten Orientierungssystems bei

  • seh- und hörbeeinträchtigten, blinden und tauben Reisenden
  • Personen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit (z. B. nicht der deutschen Sprache mächtig bzw. geistige Behinderung)

ArbStättV

ASR V3a.2

TSI PRM

DIN 32975

DIN 32983

DIN 32984

Ril 81303

Ril 81393

Technische Maßnahmen:[3]

  • selbsterklärende Piktogramme (z. B. auf Richtungspfeilen ≤ 5 Piktogramme für Zugart, Aufzug, Toilette u. a.)
  • ertastbare Bedienelemente mit Sprachmodul in Aufzügen
  • Informationssystem mit Induktionsschleifen zur Sprachverstärkung für Hörbeeinträchtigte sowie mit herausfahrbarem Bedientisch für Rollstuhlnutzer
  • Beschriftung der Handläufe in Braille- oder Profilschrift zur taktilen Orientierung
  • Bodenindikatoren (Rippen, Noppen) zur taktilen Ertastung mit Langstock bzw. Füßen für Richtungsinformationen und sichere Wegeführung
  • Sicherheitsmarkierung an Treppenstufen und Bahnsteigkanten in weißer Farbe als Kontrast zum grauen Bodenbelag
  • Kontraststreifen an Glasflächen in 2 unterschiedlichen Höhen für normal- und kleinwüchsige Personen bzw. Kinder zum Vermeiden von Kollisionen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Hilfeleistung übe...

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