- Infomaterial zur barrierefreien Nutzung von Arztpraxen und Krankenhäusern,
- ausreichendes Fachwissen der Leistungserbringer zur barrierefreien medizinischen Versorgung insbesondere bezüglich der Patienten mit geistigen Einschränkungen und Mehrfachbehinderungen, problemlose Terminfindung sowie Überwindung struktureller Barrieren hinsichtlich des Abschlusses von Versicherungen,
- Gewährleistung der Anmeldung per E-Mail, Fax, SMS insbesondere für hörbeeinträchtigte und taube Patienten,
- einfache Sprache insbesondere für Patienten mit kognitiven Einschränkungen sowie klare und einfache Beschriftungen (z. B. Schriftgröße Arial 14 pt.), unterstützt von Bildern zur Veranschaulichung,
- Verfügbarkeit psychotherapeutischer Angebote für Menschen mit Behinderungen und schweren psychischen Erkrankungen,
- Gewährleistung barrierefreier Unterkünfte und Gleichbehandlung in der medizinischen Versorgung für pflegebedürftige behinderte Flüchtlinge,[2]
- Regeln in leichter Sprache (z. B. Corona-Verordnung im Bundesland NRW mit Corona-Regeln in leichter Sprache[3]),
- Geduld und Toleranz.
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