• Infomaterial zur barrierefreien Nutzung von Arztpraxen und Krankenhäusern,
  • ausreichendes Fachwissen der Leistungserbringer zur barrierefreien medizinischen Versorgung insbesondere bezüglich der Patienten mit geistigen Einschränkungen und Mehrfachbehinderungen, problemlose Terminfindung sowie Überwindung struktureller Barrieren hinsichtlich des Abschlusses von Versicherungen,
  • Gewährleistung der Anmeldung per E-Mail, Fax, SMS insbesondere für hörbeeinträchtigte und taube Patienten,
  • einfache Sprache insbesondere für Patienten mit kognitiven Einschränkungen sowie klare und einfache Beschriftungen (z. B. Schriftgröße Arial 14 pt.), unterstützt von Bildern zur Veranschaulichung,
  • Verfügbarkeit psychotherapeutischer Angebote für Menschen mit Behinderungen und schweren psychischen Erkrankungen,
  • Gewährleistung barrierefreier Unterkünfte und Gleichbehandlung in der medizinischen Versorgung für pflegebedürftige behinderte Flüchtlinge,[2]
  • Regeln in leichter Sprache (z. B. Corona-Verordnung im Bundesland NRW mit Corona-Regeln in leichter Sprache[3]),
  • Geduld und Toleranz.
[1] Schülle: Barrieren der Barrierefreiheit – Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, Teil 1 – Empirische Erkenntnisse, Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeitrag D 33, 2016.
[2] BRK Allianz: Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion, Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, 2013.
[3] KSL (Kompetenzzentrum selbstbestimmt leben), Leichte Sprache – Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen, 2022.

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