Durch die Gestaltung der Arbeitsstätte bedingte psychische Gefährdungen können z. B. sein:

  • Lärm, z. B. Maschinenlärm aus benachbarten Arbeitsbereichen, Signale aus benachbarten Bereichen, tonhaltige Geräusche der Lüftung,
  • Klima, z. B. Zugluft, häufige Temperaturschwankungen,
  • Vibrationen, z. B. aus benachbarten Maschinenhallen,
  • schlechte Wahrnehmbarkeit von Signalen oder Anzeigen, z. B. in Leitwarten, Leitstellen,
  • Beleuchtung, z. B. Lichtfarbe, Flimmern,
  • räumliche Gestaltung von Büroarbeitsplätzen, z. B. in Großraumbüros, Callcentern,
  • die Arbeitsorganisation und Arbeitsablaufgestaltung,
  • nicht den ergonomischen Grundsätzen entsprechende Softwaregestaltung,
  • Raum- oder Gebäudenutzungskonzepte, die den Arbeitsabläufen nicht angemessen sind.

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